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Sozialverband Deutschland (SoVD)

Pflegereform: Verbindlicher Zeitplan für Pflegebedürftigkeitsbegriff unverzichtbar

Berlin (ots)

Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Pfle-geversicherung erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die Bundesregierung lässt die Gretchenfrage der geplanten Reform of-fen. Denn ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff soll erst 2017 kommen. Es ist aber ein Fehler, zunächst Leistungsverbesserungen zu schaffen und erst danach zu regeln, wer anspruchsberechtigt ist. Zudem bleiben die geplanten Verbesserungen unzureichend, weil keine automatisierten Leistungsanpassungen vorgesehen sind. Diese sind jedoch dringend geboten, um den Pflegenden zu helfen, die psychisch und finanziell an der Belastungsgrenze stehen.

Nötig ist eine grundlegende Neuausrichtung der Pflegeversicherung. Da-zu gehören faire Löhne ebenso wie Konzepte, die eine hochwertige Pfle-ge gewährleisten.

Hintergrundinformationen:

SoVD-Stellungnahme

http://www.sovd.de/2350.0.html

TV-Clip Pflegenotstand abwenden http://www.youtube.com/watch?v=zNtl1BgMQxc&list=PLFE0D14D59B013C0E

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

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Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
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Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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