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Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Pflicht ab 2009: Wärme aus Erneuerbaren Energien - Häuslebauer heizen mit Sonne, Erdwärme oder Holz

Pflicht ab 2009: Wärme aus Erneuerbaren Energien - Häuslebauer heizen mit Sonne, Erdwärme oder Holz
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Berlin (ots)

Berlin, 6. Juni 2008. Ab Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei 
Neubauten einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare Energien abdecken. 
Das jetzt verabschiedete Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 
schreibt verbindlich den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder 
Biomasseheizungen vor. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) 
informiert, was das neue Gesetz für Bauherren bedeutet.
Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien am 
Wärmebedarf von derzeit gut 6 Prozent auf 14 Prozent steigen. Dabei 
gilt: Je höher der Effizienzstandard des Gebäudes, desto niedriger 
der Aufwand für die Wärmeversorgung. Neben den klimaschonenden 
Effekten hat das Wärmegesetz auch einen ganz praktischen Nutzen für 
Hausbesitzer: "Wer Erneuerbare Energien für die Beheizung seines 
Gebäudes einsetzt, macht sich unabhängiger von der Preisentwicklung 
fossiler Energieträger" erläutert dena-Geschäftsführer Stephan 
Kohler.
Zukünftige Hausbesitzer, die Erneuerbare Energien in ihre 
Energieversorgung integrieren möchten, können auf ausgereifte 
Techniken zurückgreifen und zwischen verschiedenen 
Einsatzmöglichkeiten wählen:
Thermische Solaranlagen
Eine Solaranlage liefert in den warmen Monaten genug Energie, um den 
Trinkwarmwasserbedarf eines Hauses zu decken. Größere Anlagen können 
auch einen Teil der Raumwärme mit abdecken. Allerdings benötigen 
Solaranlagen immer ein zusätzliches Heizsystem. Gut geeignet sind 
dazu beispielsweise effiziente Brennwertgeräte, Holzheizungen oder 
Wärmepumpen. Solaranlagen müssen mindestens 15 Prozent des 
Wärmebedarfs decken. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist eine 
Kollektorfläche von 4 Prozent der Nutzfläche ausreichend: Das wäre 
bei einem typischen 150 m²-Neubau eine Solaranlage mit 6 m² 
Kollektoren. Vorteil der Solaranlagen: Die Sonne stellt keine 
Rechnung.
Holzheizung
Der traditionelle Energieträger Holz erlebt eine Renaissance als 
moderner Brennstoff: Holzpellets sind zu Stäbchen gepresstes Restholz
und werden zur Beheizung von Ein- oder Mehrfamilienhäuser eingesetzt.
Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, der fast CO2-neutral verbrennt.
Wer sich für diese Variante entscheidet, muss mindestens die Hälfte 
der benötigten Wärme durch die Holzheizung decken. Moderne 
Holzpelletheizungen funktionieren genauso komfortabel und verlässlich
wie konventionelle Heizsysteme. Neben Holzheizungen kann das Gesetz 
auch durch den Einsatz von Biogas oder Bioöl erfüllt werden.
Wärmepumpe
Eine Wärmepumpe nutzt die Umgebungswärme aus dem Erdreich, dem Wasser
oder der Luft. Mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs muss durch die 
Wärmepumpe gedeckt werden. Wärmepumpen werden mit Strom angetrieben. 
Je höher die Temperatur der Umgebung und je geringer die zum Heizen 
benötigte Temperatur, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe. 
Erdwärmepumpen in sehr gut gedämmten Gebäuden sind daher besonders 
effizient. Eine hohe Energieeffizienz ist sinnvoll, weil sich auch 
für den benötigten Wärmepumpenstrom die Energiepreise am Markt 
entwickeln werden. Das gleiche gilt natürlich auch für Holz als 
Energieträger.
Alternativen
Hauseigentümer, die keine Erneuerbaren Energien nutzen können oder 
wollen, können Ersatzmaßnahmen durchführen, die zu einer deutlichen 
Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes führen. Beispielsweise
kann der Bauherr den Energiebedarf des Hauses so verringern, dass er 
um 15 Prozent unter den gesetzlichen Anforderungen liegt. Bezieht der
Bauherr seine Wärme aus einem Nah- oder Fernwärmenetz aus 
Kraft-Wärme-Kopplung, hat er ebenfalls die Anforderungen des Gesetzes
erfüllt.
Energieberatung
"Die Gestaltungsmöglichkeiten zum Einsatz Erneuerbarer Energien sind 
vielfältig. Gut beraten ist, wer vor Baubeginn einen Energieberater 
hinzuzieht. Dieser erarbeitet eine auf das jeweilige Gebäude 
maßgeschneiderte Lösung," rät Stephan Kohler. Und nicht nur bei 
Neubauten ist der Einsatz Erneuerbarer Energien sinnvoll, gerade im 
Gebäudebestand schlummern große Einsparpotenziale. Der Bund fördert 
dazu den Einsatz Erneuerbarer Energien im Marktanreizprogramm mit 
attraktiven Zuschüssen.
Serviceangebot für Journalisten: Eine Zusammenfassung der 
wichtigsten Regelungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, eine 
Infografik zum Thema, Beispiele von Musterhäusern sowie weitere 
Informationen zu den Förderprogrammen der Bundesregierung und dem 
Einsatz von Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich, finden Sie unter
http://www.zukunft-haus.info/de/service/presse.html

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Thomas Drinkuth,
Chausseestraße 128a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-685, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
drinkuth@dena.de, Internet: www.dena.de

Original-Content von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), übermittelt durch news aktuell

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