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Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)

ots.Audio: Neue Gesetze für den Zahlungsverkehr ab 30. Oktober 2009 - Interview mit Roger Dippel, VÖB-Rechtsexperte für Zahlungsverkehr

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Berlin (ots)

Anmoderation:
Am 30. Oktober treten neue Gesetze für den Zahlungsverkehr in Kraft. 
Dadurch ändern sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aller 
Banken. Für Bankkunden gelten künftig zum Beispiel andere 
Einspruchsfristen und Haftungsregelungen. Über die wichtigsten 
Änderungen hat Katrin Müller mit Roger Dippel gesprochen. Er ist 
Rechtsexperte für Zahlungsverkehr beim Bundesverband Öffentlicher 
Banken Deutschlands, VÖB.
Fragen an Roger Dippel:
1. Was sind die wichtigsten Änderungen für die Bankkunden?
2. Im Bereich Lastschriften - was müssen Bankkunden da beachten?
3. Und bei Kartenzahlungen - welche Änderungen sind da geplant?
4. Wann treten die Änderungen in Kraft, und werden die Kunden darüber
von ihrer Bank informiert?
5. Gelten die neuen Regelungen für alle Banken und Bankkunden - auch 
außerhalb Deutschlands?
6. Wo können sich Bankkunden noch weiter informieren?
Interview:
1. Was sind die wichtigsten Änderungen für die Bankkunden?
O-Ton 1 (20 Sek.): "Aufgrund des neuen Zahlungsverkehrsrechts ändern 
sich alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zahlungsverkehr. Das 
betrifft zum Beispiel Überweisungen, aber auch Lastschriften, 
Kartenzahlungen und das Online-Banking."
2. Im Bereich Lastschriften - was müssen Bankkunden da beachten?
O-Ton 2 (29 Sek.): "Für den Bereich Lastschriften bedeutet dies, die 
bereits bisher bestehende Praxis ändert sich in diesem Bereich nicht.
Das bedeutet, dass im Bereich des Einzugsermächtigungsverfahrens der 
Kunde die Möglichkeit hat, sechs Wochen nach Rechnungsabschluss einer
Belastungsbuchung zu widersprechen. Eine wichtige Änderung ist, dass 
der Kunde maximal 13 Monate Zeit hat, gegen eine Belastungsbuchung im
Lastschriftverfahren vorzugehen."
3. Und bei Kartenzahlungen - welche Änderungen sind da geplant?
O-Ton 3 (39 Sek.): "Während bisher die Haftung des Kunden bei 
missbräuchlichen Verfügungen jeweils individuell mit der Bank und dem
Kunden vereinbart wurde, ist es nunmehr so, dass der Kunde bei nicht 
autorisierten Belastungen bis maximal 150 Euro haftet, sofern er 
seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Bei der Sperre von Karten muss 
der Kunde unverzüglich unterrichtet werden. Und für den Fall, dass 
die Gründe für die Sperrung nicht mehr vorhanden sind, muss die Bank 
die Karte sofort entsperren. Nachdem er seine Karte gesperrt hat, 
haftet der Kunde, wie bisher auch, nicht mehr."
4. Wann treten die Änderungen in Kraft, und werden die Kunden 
darüber von ihrer Bank informiert?
O-Ton 4 (26 Sek.): "Das Gesetz tritt zum 30. Oktober 2009 in Kraft. 
Die Kunden der Banken sind bereits informiert worden - durch 
Schreiben - oder sie werden in den nächsten Tagen Schreiben erhalten.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Banken gegebenenfalls durch 
Ausdruck beim Kontoauszugsdrucker den Kunden über diese Dinge 
informieren. Wenn Sie heute zum Geldautomaten gehen, gibt es eine 
Reihe von Banken, die bereits auf die neuen Bedingungen hinweisen."
5. Gelten die neuen Regelungen für alle Banken und Bankkunden - 
auch außerhalb Deutschlands?
O-Ton 5 (23 Sek.): "Also, die rechtlichen Vorgaben durch die 
Richtlinie gelten für alle Banken in Europa, das heißt, auch in 
Österreich, in Großbritannien, in Frankreich gelten die gleichen 
rechtlichen Vorgaben. Man wird also letztendlich bei keiner Bank in 
Europa wesentliche Abweichungen finden. Das ist ja auch das Ziel des 
Europäischen Rechtsrahmens, dass man sicherstellt, dass in Europa die
gleichen Voraussetzungen gelten, um europäische Verfahren zu 
fördern."
6. Wo können sich Bankkunden noch weiter informieren?
O-Ton 6 (10 Sek.): "Sie können sich natürlich jeweils bei ihrem 
Institut informieren. Weitere Informationen finden sie auch auf der 
Website des VÖB, unter www.voeb.de."
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

RA Dr. Stephan Rabe
Pressesprecher

Telefon: (0 30) 81 92 - 1 60
Mobil: (01 70) 24 76 702
E-Mail: presse@voeb.de

Original-Content von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), übermittelt durch news aktuell

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