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Versicherungsvertrieb: Zwei Drittel der Branche haben verschärften Verhaltenskodex bereits übernommen

Berlin (ots)

Drei Monate nach Inkrafttreten des neuen Verhaltenskodex' für den Vertrieb hat bereits eine große Mehrheit der Branche die verschärften Regeln angenommen. Per Ende September erklärten 147 Mitglieder des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) den Kodex als für sich verbindlich. Gemessen an den Beitragseinnahmen vertreten sie knapp 70 Prozent des Marktes. "Der neue Verhaltenskodex ist ein klares Bekenntnis der Versicherungswirtschaft zu einer kundengerechten Beratung und Vermittlung", erklärt GDV-Präsident Alexander Erdland. "Die breite Beteiligung der Unternehmen ist ein starkes Signal, wie ernst es uns damit ist."

Die GDV-Mitglieder hatten Ende 2012 eine Verschärfung des 2010 eingeführten Verhaltenskodex beschlossen. Seit dem 1. Juli 2013 können die Unternehmen dem neuen Kodex beitreten. Als wesentliche Neuerung gegenüber dem Verhaltenskodex von 2010 kontrollieren Wirtschaftsprüfer künftig alle zwei Jahre, ob die internen Vertriebsregeln dem Regelwerk entsprechen. "Dass sich die Versicherer nun der Überprüfung durch unabhängige Dritte stellen, ist ein außerordentlicher Schritt, den bisher keine andere Branche gegangen ist", sagt Erdland. Damit erhalte der Kodex eine größere Verbindlichkeit, die Kritiker beim alten Regelwerk als zu schwach bemängelt hätten. Neu ist auch, dass die beigetretenen Unternehmen sich Compliance-Regeln geben müssen, die neben ethischen Grundsätzen beispielsweise auch klare Regeln für Unternehmensveranstaltungen enthalten.

Für die Verbraucher bringt der neue Kodex konkrete Vorteile. "Die Kunden können sich sicher sein, gut beraten zu werden", sagt Erdland. So verpflichten sich die beigetretenen Unternehmen erstmals, nur noch mit Vermittlern zusammenzuarbeiten, die sich laufend fortbilden und dies auch nachweisen. Zudem müssen die Versicherer für die Wirtschaftsprüfer nachprüfbar sicherstellen, dass der Bedarf des Kunden Vorrang vor dem Provisionsinteresse des Vermittlers hat.

Der GDV hat die Namen der beigetretenen Unternehmen heute auf seiner Internetseite veröffentlicht. Die Liste wird regelmäßig um neue Unterzeichner ergänzt. Die Übersicht wird im Weiteren auch die Prüfergebnisse sowie das Datum und den Namen des Erstellers des letzten Prüfberichts für ein Unternehmen enthalten. Das erste Prüfergebnis müssen die Unternehmen spätestens vier Monate nach Ablauf eines vollen Geschäftsjahres nach Beitritt zum Kodex nachweisen und dieses anschließend alle zwei Jahre erneuern. Firmen, die dies versäumen, werden wieder aus der Liste gestrichen.

   Weitere Informationen auf www.gdv.de. 
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Pressekontakt:

Ansprechpartnerin:
Daniela Röben
Tel.: 030 / 2020-5181
d.roeben@gdv.de

Original-Content von: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., übermittelt durch news aktuell

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