Alle Storys
Folgen
Keine Story von TÜV SÜD AG mehr verpassen.

TÜV SÜD AG

Lebensmittel aus dem Internet ohne böse Überraschungen (Geräusch)

Ein Audio

  • TÜVSÜDLebensmittel.mp3
    MP3 - 1,2 MB - 01:18
    Download

München (ots)

0-Ton: 7 Sekunden (Geräusch Supermarkt)

Das sind Supermarkt-Geräusche, die immer mehr Verbraucher gar nicht mehr hören, denn immer mehr kaufen zu jederzeit im Internet ein, ärgern sich nicht über lange Schlangen an der Kasse und bekommen die Ware auch noch nach Hause gebracht. Da ein Online-Supermarkt aber nicht das Schlaraffenland ist, kann er auch seine Tücken haben, sagt TÜV SÜD-Experte Rainer Seidlitz und erklärt, worauf man beim Kauf von Lebensmittel achten sollte:

0-Ton: 23 Sekunden

Wichtig ist, dass Sie darauf achten, dass Sie die richtige Menge auswählen und dass Sie nicht aus versehen beispielsweise eine Verpackungseinheit mit dem Gewicht verwechseln. Beispiel: 5 Kilo Joghurt versus 5 Stück Joghurt. Wichtig ist natürlich auch zu überlegen, was passiert, wenn ich das Paket nicht selber annehmen kann. Also, mit welchem Lieferdienst kommt es beispielsweise, und werde ich es eben selbst entgegennehmen können?

Man sollte auch bedenken, dass Lieferkosten für den Service anfallen. Aber kommen wir noch zu einem weiteren Punkt. Bei der Kennzeichnung von Allergenen und Inhaltsstoffen hapert es leider noch:

0-Ton: 18 Sekunden

Allergene und Nährwertinformationen stehen auf der Verpackung und werden im Internethandel momentan nicht in allen Fällen exakt ausgewiesen. Das wird sich aber im nächsten Jahr oder vielleicht in den nächsten Jahren ändern, dank einer neuen EU-Verordnung. Es gibt Anbieter, die das auch heute schon deklarieren und detailliert darstellen.

Und das sollte man beim Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht beachten, rät TÜV SÜD:

0-Ton: 20 Sekunden

Prinzipiell haben Sie auch bei Lebensmitteln ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Was wichtig ist, wenn Sie speziell angefertigte Produkte haben z.B. eine individuell zusammengestellte Müslimischung, dann gilt das natürlich nicht. Ebenso greift das Widerrufsrecht nicht bei leicht verderblichen Lebensmitteln, deren Verfallsdatum bei der Rücksendung überschritten würde.

Der Lebensmitteleinkauf im Internet kann den Alltag erleichtern. Will man aber die Waren anfassen, rund um anschauen und riechen, also die Ware mit allen Sinnen erfahren, kann man das auch weiterhin nur im nächsten Supermarkt oder Gemüseladen.

ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

FÜR DIE REDAKTEURE:
Ein extra Service für Sie: Den dazugehörigen Podcast bzw. fertig
gebauten Beitrag finden Sie auf der Homepage von TÜV SÜD.

Kontakt: TÜV SÜD AG, Heidi Atzler, Telefon: +49 89/57 91- 29 35
E-Mail: heidi.atzler@tuev-sued.de

Original-Content von: TÜV SÜD AG, übermittelt durch news aktuell