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ots.Audio: Kindersitze im TÜV SÜD -Test

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München (ots)

Vom TÜV SÜD wurden Kindersitze getestet und zwar in einem so genannten Verbraucherschutztest, und der ist strenger als die üblichen Zulassungsuntersuchungen. So ist es nicht zu verwundern, dass bei einigen Kindersitzen dramatische Mängel auftraten. Beim schlimmsten Fall hielt bei einer Sitzschale die Verriegelung einer Isofix-Befestigung nicht stand, worauf die Schale im Test zum tödlichen Flugobjekt wurde. Auch wenn viele Kindersitze den Test bestanden, stimmen die Ergebnisse doch bedenklich. Das wollen wir näher wissen und haben uns mit dem TÜV SÜD Experten Dr. Lothar Wech in Verbindung gesetzt. Herr Dr. Wech heißt das, man sollte lieber ganz auf Kindersitze verzichten?

0-Ton: 14 Sekunden

Auf Kindersitze sollte man auf gar keinen Fall verzichten, denn ein schlechter Kindersitz, also der im Test nicht gut abgeschnitten hat, ist immer noch besser, als ein Kind völlig ungesichert oder auch nur mit dem Erwachsenengurt gesichert, im Auto mitzunehmen.

Was ist die wichtigste Grundregel beim Kauf eines Kindersitzes?

0-Ton: 17 Sekunden

Der Kindersitz muss in die richtige Klasse passen, d.h. es gibt verschiedene Gruppen, gestuft nach dem Gewicht des Kindes, und der Sitz muss sich natürlich auch im eigenen Fahrzeug gut montieren lassen können. Es sollte sich auch das Kind im Kindersitz natürlich wohlfühlen.

Sie haben eben von der Montage des Kindersitzes gesprochen. Was meinten Sie damit?

0-Ton: 15 Sekunden

Es ist sehr ratsam den Kindersitz vor dem Kauf im eigenen Fahrzeug zu montieren, also auszuprobieren. Dann ist man davor gefeit, dass es später Überraschungen gibt und der Kindersitz sich nur mühselig oder schwierig, vielleicht gar nicht einbauen lässt.

Eltern kaufen auch gerne mal gebrauchte Kindersitze, da die meist viel günstiger sind. Was gilt es zu beachten?

0-Ton: 18 Sekunden

Bei gebrauchten Kindersitzen ist zu beachten, dass der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, dass sie nach den neuesten Prüfvorschriften geprüft wurden, erkenntlich an einem Zeichen ECE R 44/03 oder 04. Das sind eben die neusten Vorschriften und die sind auf dem Sitz vermerkt.

Haben Sie noch einen Tipp für uns?

0-Ton: 9 Sekunden

Des Weiteren sollte man natürlich den Sitz anschauen, so gut als möglich prüfen, ob irgendwelche Vorschäden da sind, und ob der Sitz insgesamt intakt ist.

Wer also seine Kinder im Auto besser schützen möchte, sollte sich unbedingt über die Ergebnisse aktueller Verbraucherschutz-Tests informieren, rät TÜV SÜD.

FÜR DIE REDAKTEURE:

Ein neuer Service für Sie: Den dazugehörigen Podcast bzw. fertig gebauten Beitrag finden Sie auf der Homepage von TÜV Süd.

ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Kontakt: TÜV SÜD AG, Frank Volk, Telefon: +49 89/57 91- 16 67
E-Mail: frank.volk@tuev-sued.de

Original-Content von: TÜV SÜD AG, übermittelt durch news aktuell

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