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Hartz IV: Welche Leistungen stehen mir zu?
Auch Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld 2

München (ots)

Der Bezug von Hartz IV-Leistungen bedeutet für 7 Millionen Menschen in Deutschland Existenzsicherung, aber auch Formularkrieg und Verunsicherung. Immer mehr Betroffene fühlen sich ungerecht behandelt: Im vergangenen Jahr reichten sie 764.000 Widersprüche gegen Arbeitslosengeld-2-Bescheide ein - fast 60.000 mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der Klagen vor den Sozialgerichten stieg um rund 42 Prozent auf 99.200. "Wer auf Hartz IV angewiesen ist, sollte unbedingt wissen, welche Leistungen ihm zustehen", rät Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Mitautor der Broschüre "Arbeitslosengeld 2 für Erwerbslose und Erwerbstätige" (Verlag C.H.Beck).

Die Höhe der Regelleistung ist in ganz Deutschland gleich. Sie beträgt für Alleinstehende 347 Euro. Personen in einer Ehe oder Partnerschaft erhalten jeweils 312 Euro. Hinzu kommen 208 Euro für jedes Kind bis 13 Jahren und 278 Euro je Kind von 14 bis 24 Jahren. Mit der Regelleistung müssen der tägliche Einkauf, aber auch Strom, Telefon, Bus, sogar Anschaffungen wie Kleidung und Hausrat bestritten werden. "Bei allen weiteren Leistungen kommt es auf den Einzelfall an", erläutert Hartz IV-Experte Hesse. Zuschüsse zahlt der Staat beispielsweise für Miete, Heizung, Kranken- und Pflegeversicherung. Für besondere Lebenssituationen wie Schwangerschaft, mehrtägige Klassenfahrten oder Krankheiten, die eine spezielle Ernährung erfordern, gibt es ebenfalls Geld.

Was viele nicht wissen: Auch Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, wenn sie zu wenig verdienen. Eine vierköpfige Familie mit rund 1.700 Euro Einkommen plus 308 Euro Kindergeld erhält unter Umständen weitere 350 Euro staatlichen Zuschuss. Nachrechnen lohnt sich, besonders bei hoher Miete und mehreren Kindern. "Die Regelungen sind so kompliziert, dass nicht einmal alle Sachbearbeiter den vollen Überblick haben. Auch die EDV ist mit vielen Berechnungen überfordert", weiss Werner Hesse.

Generell gilt: Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte zuerst Rat bei einer unabhängigen Stelle einholen, bevor er Widerspruch einlegt oder vor Gericht zieht. Das schont Nerven und bringt meistens mehr. Hesse: "Erst wer die Leistungen genau kennt, die ihm tatsächlich zustehen, kann diese gezielt gegenüber den Behörden geltend machen."

Zahlreiche Tipps und einfache Rechenbeispiele zu Hartz IV enthält auch die vom Paritätischen Gesamtverband herausgegebene Broschüre "Arbeitslosengeld 2 für Erwerbslose und Erwerbstätige", Verlag C.H.Beck, 2008, ISBN 978-3-406-57516-7, Euro 3,90.

Pressekontakt:

RA Mathias Bruchmann
Tel. (089) 381 89-266
Fax (089) 381 89-480
E-Mail: Mathias.Bruchmann@beck.de

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