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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

16.000 Kinder und Jugendliche künftig besser versorgt
Vertrag zur AD(H)S-Behandlung in Baden-Württemberg unterzeichnet

Berlin (ots)

Die bundesweite Premiere findet am 1. April in
Baden-Württemberg statt. Ab diesem Tag gilt ein neuer Vertrag zur 
qualitätsgesicherten Versorgung von Patienten mit 
Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts-)Syndrom (AD[H]S). 
Vertragspartner sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die
Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg und die 
Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen (BKK) 
Baden-Württemberg.
"Den jungen Betroffenen können wir nun Behandlungen nach den 
neuesten wissenschaftlichen Leitlinien anbieten. Mit diesem Vertrag 
haben wir ein wichtiges Zeichen für die innovative 
Patientenversorgung gesetzt", teilte der Vorstandsvorsitzende der KV 
Baden-Württemberg, Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, mit. Der 
stellvertretende Vorsitzende der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft, 
Winfried Baumgärtner, bestätigte: "Über 16.000 bei der BKK 
versicherte Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg sind an 
AD(H)S erkrankt. Viele Familien profitieren deshalb von unseren 
höheren Versorgungsstandards." Der KBV-Vorstand, Dr. Carl-Heinz 
Müller, erklärte: "Das ist ein guter Start. Wir versprechen uns davon
eine Sogwirkung auf die anderen Krankenkassen, damit in der Zukunft 
noch mehr AD(H)S-Patienten bedarfsgerechte Lösungen erhalten."
Das Vertragskonzept hat die KBV-Vertragswerkstatt gemeinsam mit 
dem Berufsverband der Kinder- und Jugendpsychiater, dem Berufsverband
der Kinder- und Jugendärzte und der Deutschen 
PsychotherapeutenVereinigung entwickelt. Gegenstand des Vertrags nach
Paragraf 73c des Fünften Sozialgesetzbuches ist ein 
Behandlungsprogramm, bei dem Ärzte und Psychotherapeuten in 
regionalen interdisziplinären AD(H)S-Teams zusammenarbeiten und 
flächendeckend eine koordinierte und qualitätsgesicherte Diagnose und
Therapie anbieten.

Pressekontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Hinzmann, Tel.: 030 / 4005 - 2240

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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