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Wissenschaftliches Institut der AOK

WIdO liefert Zahlenbasis für den Arzneiverordnungs-Report

Berlin (ots)

In Berlin wurde am 14. September 2010 der neue Arzneiverordnungs-Report 2010 vorgestellt. Die Analysen des seit 1985 erscheinenden Standardwerkes basieren wesentlich auf den Daten und Klassifikationen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO. Seit 30 Jahren schafft der GKV-Arzneimittelindex Transparenz im deutschen Arzneimittelmarkt. Dazu wertet das WIdO jährlich mehr als 700 Millionen Arzneimittelverordnungen aus und beobachtet die Produkt- und Preisentwicklung von derzeit rund 50.000 verschiedenen Medikamenten. Das WIdO liefert damit wichtige Entscheidungsgrundlagen für Krankenkassen, Ärzte und die Gesundheitspolitik.

Der GKV-Arzneimittelindex zeigt für das Jahr 2009: Der Umsatz mit Fertigarzneimitteln (ohne Rezepturen, Sprechstundenbedarf, Verbandstoffe etc.) für Versicherte der GKV liegt bei 28,5 Mrd. EUR und ist somit gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Mrd. EUR (+6,8 %) gestiegen. Der Umsatz ist allein während der vergangenen 10 Jahre um mehr als 50 % gestiegen: Im Schnitt rund 5 % pro Jahr, trotz einer Vielzahl gesetzlicher Regulierungsmaßnahmen und Kostendämpfungsbemühungen.

Ausschlaggebend für den Anstieg im Jahr 2009 war zum Einen eine Zunahme der Verordnungen um 3,0 % (+813 Mio. EUR) sowie zum Anderen, dass die durchschnittliche Verordnung um 3,7 % teurer geworden ist (+1010 Mio. EUR). Dabei zeigen die Analysen des aktuellen Arzneiverordnungs-Reports 2010, dass nach wie vor hohe Einsparpotenziale bestehen: 4,1 Milliarden Euro könnten ohne Qualitätseinbußen in der Therapie eingespart werden, wenn konsequent preiswerte Generika verordnet würden, anstelle von teuren Analogpräparate therapeutisch mindestens gleichwertige patentfreie Alternativen rezeptiert würden und auf Arzneimittel mit umstrittener Wirksamkeit verzichtet würde. Dabei haben sich die Marktsegmente in den vergangenen Jahren unterschiedlich entwickelt.

In der 30jährigen Expertise des GKV-Arzneimittelindex konnten die Entwicklungen im Arzneimittelmarkt transparent gemacht werden, die die gesundheitspolitischen Akteure veranlasst haben konkrete Lösungen zu entwickeln. Dabei zeigt sich in der Rückschau, dass die damaligen Probleme andere sind als die heutigen.

Umstrittene Arzneimittel rückläufig

Arzneimittel mit umstrittener Wirksamkeit umfassten Anfang der 90er Jahre nahezu 40 % der Verordnungen und fast ein Drittel des gesamten GKV-Arzneimittelumsatzes. In 2009 lag der Umsatzanteil unter 3 %. Nach rückläufigem Trend, war die Verordnung von Präparaten dieses Marktsegments zuletzt im Jahr 2004 deutlich eingebrochen. Mit dem weitgehenden Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus der Erstattung der GKV durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) stagnieren die zumeist rezeptfreien Arzneimittel mit umstrittener Wirksamkeit auf niedrigem Niveau. Dennoch hätten auch im Jahr 2009 rund 580 Mio. EUR zusätzlich für eine wirksame Therapie zur Verfügung gestanden, wenn auf die Verordnung dieser Produkte vollständig verzichtet worden wäre.

Häufiger Einsatz von Generika

Generika schreiben seit vielen Jahren Erfolgsgeschichte im deutschen Arzneimittelmarkt, das bescheinigen auch internationale Vergleiche. Im Jahr 2009 erzielten Generika einen Verordnungsanteil von rund 70 %. Dabei bestehen auch in diesem Segment erhebliche Einsparpotenziale von 1,3 Mrd. EUR, ein Beleg dafür, dass auch bei Generika - trotz fallender Preise - nach wie vor erhebliche Preisunterschiede bestehen. Diese sind im Jahr 2009 um 2 % gesunken, so dass der Umsatz im generikafähigen Marktsegment trotz höherer Verordnungsmengen nicht gestiegen ist. Hinzu kommen die kostensenkenden Effekte durch die Rabattverträge im generikafähigen Markt.

Erfolgsgeschichte Festbeträge und Rabattverträge

Seit 1989 sorgt das Festbetragssystem für einen Preiswettbewerb im generikafähigen Markt und trägt damit erheblich zur Stabilität der Arzneimittelpreise bei. Mit den Regelungen des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) wurde der Preiswettbewerb 2006 weiter angekurbelt. Seitdem besteht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung für Arzneimittel, deren Preis um mindestens 30 % unter Festbetrag liegt. Zusätzlich nutzen die meisten Kassen seit 2007 die Möglichkeit, durch Direktverträge mit Herstellern kassenindividuelle Preisvorteile zu realisieren. Als erste gesetzliche Krankenkasse hat die AOK Arzneimittelrabattverträge europaweit ausgeschrieben und sie rechtssicher durchgesetzt. Aktuell laufen Versorgungsverträge für 143 Wirkstoffe mit einem jährlichen AOK-Umsatz im Umfang von 3,5 Mrd. EUR. Am 1. Oktober 2010 treten die Verträge der inzwischen 5. Tranche für zwölf weitere Wirkstoffe in Kraft. Mit Hilfe der Rabattverträge werden die AOKs allein 2010 rund 520 Millionen Euro bei den Arzneimittelausgaben einsparen können. Dabei besteht die Gefahr, dass die Rabattverträge durch die geplanten Regelungen des AMNOG deutlich an Schlagkraft verlieren werden.

Problem patentgeschützte Arzneimittel

Rabattverträge bestehen in erster Linie bei generikafähigen Wirkstoffen. Dabei ist es jedoch ein anderes Marktsegment, das in den letzten Jahren durch beständiges Umsatzwachstum besonderes Augenmerk verdient. Patentgeschützte Arzneimittel umfassten zuletzt im Jahr 2009 einen Umsatz von 13,2 Mrd. EUR, der sich damit in den vergangenen zehn Jahren nahezu verdoppelt hat. Dabei entfielen 2009 2,3 Mrd. EUR auf patentgeschützte Analogpräparate. Für 85 % des Umsatzes patentgeschützter Arzneimittel gibt es keine Festbeträge und damit keine Preisregulierung. Die Hersteller können für diese Arzneimittel jeden beliebigen Preis von den Kassen verlangen. Die meisten unserer europäischen Nachbarn gehen hier anders vor und bewerten den Nutzen neuer Produkte, um über die Kostenübernahme im Rahmen ihrer jeweiligen Gesundheitssysteme zu entscheiden. Mit dem AMNOG soll nun auch für Deutschland ein Paradigmenwechsel bei patentgeschützten Arzneimitteln eingeläutet werden: Innerhalb von sechs Monaten nach Marktzugang soll künftig mittels einer schnellen Nutzenbewertung geklärt werden, ob ein neues Medikament einen höheren Nutzen hat, als bereits bekannte Mittel. Ist dies nicht der Fall, sollen entweder ein Festbetrag oder zentrale Preisverhandlungen sicherstellen, dass diese Mittel nicht teurer sind als die Standardtherapie. Gibt es einen Zusatznutzen, verhandelt der GKV-Spitzenverband zentral mit dem Hersteller über den Preis. Damit wird frühzeitig Transparenz geschaffen, welche Medikamente tatsächlich einen therapeutischen Fortschritt versprechen. Forschung und Entwicklung innovativer Medikamente lohnt sich weiterhin für die Hersteller. Gleichzeitig bleiben gute neue Therapien für alle bezahlbar.

Wie sich die Arzneimittelverordnungen der Gesetzlichen Krankenversicherung 2009 entwickelt haben, beleuchtet der neue Arzneiverordnungs-Report, der am 14. September 2010 in Berlin vorgestellt wurde. Zahlreiche Experten aus Pharmakologie, Medizin und Ökonomie - auch aus dem WIdO - kommentieren erneut das ärztliche Verordnungsverhalten des letzten Jahres. Der GKV-Arzneimittelindex im Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) stellt dabei auch die Verordnungs- und Klassifikationsdaten zur Verfügung.

Ulrich Schwabe; Dieter Paffrath (Hrsg.): 
Arzneiverordnungs-Report 2010 
Aktuelle Daten, Kosten, Trends und Kommentare 
Springer Medizin Verlag Heidelberg; 2010. 1114 Seiten mit 81 
Abbildungen. Ladenpreis EUR 49,95; ISBN: 978-3-642-13379-4

Pressekontakt:

Wissenschaftliches Institut der AOK
Helmut Schröder
Tel.: 030-34646-2393
Fax: 030-34646-2144
helmut.schroeder@wido.bv.aok.de

Original-Content von: Wissenschaftliches Institut der AOK, übermittelt durch news aktuell

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