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Ors0985: Zum Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt

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Berlin (ors) -

Anmod.(Vorschlag)
Das Arbeitsgericht Frankfurt/M. hat heute seine einstweiligen
Verfügungen bestätigt und damit erneut erklärt, dass die von der
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) angedrohten Streiks zur
Durchsetzung eines Spartentarifvertrags unverhältnismäßig und damit
unzulässig sind. Nach diesem Urteil sind weiterhin keine Streiks zu
befürchten.
Text
Froh über das Urteil sind vermutlich nicht nur die Bahnkunden.
Auch bei der  Arbeitgeberseite herrscht Erleichterung.
Stellvertretend für die Deutsche Bahn äußerte sich Personalvorstand
Norbert Bensel:
O-Ton (ors09851) Norbert Bensel, Personalvorstand Deutsche Bahn AG
  (Länge: 7 sec.)
Ich bin froh, dass wir gewonnen haben, und ich bin auch froh, dass
unsere Kunden jetzt wissen, dass in den nächsten Wochen nicht mit
Streik zu rechnen ist.
Text
Dennoch betont man von Seiten der Arbeitgeber weiterhin die
Bereitschaft am Verhandlungstisch eine Lösung zu erzielen:
O-Ton (ors09852) Norbert Bensel, Personalvorstand Deutsche Bahn AG
  (25 sec.)
Wir haben, bevor wir dieses Urteil hatten, gestern die GDL
nochmals aufgefordert, mit uns zu verhandeln. Weil wir der Meinung
sind, dass dieses Thema am Verhandlungstisch zu lösen ist, dass wir
hier über Entgeltstrukturen, über Arbeitszeit, über Zulagen
verhandeln müssen, genauso wie wir mit Transnet und GDBA verhandeln.
Und wir fordern nochmals die GDL auf endlich zu verhandeln und nicht
unsere Mitarbeiter und unsere Kunden zu verunsichern.
Text
Schon für die nächste Woche sind bereits die nächsten Gespräche
mit den Gewerkschaften geplant:
O-Ton (ors09853)  Norbert Bensel, Personalvorstand Deutsche Bahn
   AG (12 sec.)
Also wir haben ja Verhandlungen verabredet, sowohl mit der
Transnet und der GDBA im Rahmen eines Arbeitsprogrammes und ich denke
und hoffe, dass wir in der nächsten Woche die ersten Gespräche haben.
Text
Die GDL hat den Termin jedoch noch nicht bestätigt. Sie hält daran
fest, dass vorab der Spartentarifvertrag zugesagt werden muss. Auf
diese Bedingung kann und will die Arbeitgeberseite jedoch nicht
eingehen. Nach deren Rechtauffassung herrscht Tarifeinheit. Und das
bedeutet, dass in einem Unternehmen mit mehreren Gewerkschaften ein
einheitlicher Tarifvertrag mit allen beteiligten Gewerkschaften zur
Geltung kommen muss.
***************
   ACHTUNG REDAKTIONEN: 
   Die Originaltöne werden per Satellit verschickt und können auf
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dafür bitte mit dem Stichwort "ors" an unseren Partner Radio Dienst
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RadioMaster@newsaktuell.de.

Rückfragen bitte an:

Uwe Herz
Deutsche Bahn AG
Tel. 030/297-61128

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