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Bundeszahnärztekammer

Können des Zahnarztes ist nicht durch Paragraphen zu ersetzen
Deutscher Zahnärztetag 2006 in Erfurt: Freiberufliche Verantwortung contra staatlichen Dirigismus

Erfurt (ots)

Die Verteidigung der Freiberuflichkeit
und Selbstverwaltung gegen staatlichen Dirigismus verbunden mit
echter Wettbewerbssteigerung auf dem Gesundheitsmarkt sowie Schaffung
einer patientengerechten, wissenschaftlich gestützten
Leistungsbeschreibung sind die politischen Kernforderungen des
Deutschen Zahnärztetages 2006 in Erfurt unter dem Motto
"Standespolitik - Praxis - Wissenschaft". Der zum Deutschen
Zahnärztetag veranstaltete wissenschaftliche Kongress widmet sich der
"Entscheidungsfindung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde" und
wird von der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DGP) sowie
der Landeszahnärztekammer Thüringen organisiert.
Die deutschen Zahnärzte wehren sich gegen die schleichende
Staats-Übernahme sämtlicher Weichenstellungen im Gesundheitsmarkt.
Die in den aktuellen Gesetzesvorhaben "Gesetz zur Stärkung des
Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)",
Versicherungsvertragsgesetz und Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
ablesbare Tendenz bedeutet eine weiter zentralisierte
Verwaltungswirtschaft. Diese wird dem vom primär humanen Anliegen des
Heilens geprägten Gesundheitswesen nicht mehr gerecht. Kennzeichnend
für einen freien Beruf ist die Verantwortung des Zahnarztes gegenüber
seinem Patienten. Dabei kommt es auf das eigene Können und Wissen,
die persönliche Kreativität und Erfahrung sowie die Unabhängigkeit in
der Entscheidungsfindung an. Diese Eigenschaften können im Sinne der
Patienten nicht durch Paragraphen ersetzt werden.
Die Liberalisierung des Berufsrechts begrüßen die deutschen
Zahnärzte, sie vermissen aber den weiter ausbleibenden Wettbewerb
unter den Krankenkassen. Den mit der Einführung des Basistarifs in
der Privaten Krankenversicherung (PKV) vollzogenen Bruch der beiden
Systeme GKV und PKV lehnen sie als überflüssig auch hinsichtlich des
Sicherstellungsauftrages ab. Dagegen sei eine an den Erkenntnissen
einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
orientierte Leistungsbeschreibung und Honorarordnung im Sinne der
Patienten dringend erforderlich.
Unter Berücksichtigung wissenschaftlich evidenter Wechselwirkungen
zwischen Erkrankungen des Mundraums und denen des Gesamtorganismus
kommt der zahnmedizinischen Prävention eine immer größere Bedeutung
zu.  Gestützt auf die positiven Ergebnisse der IV. Deutschen
Mundgesundheitsstudie, die eine Verbesserung der allgemeinen
Mundgesundheit ausweist, mahnen die Zahnärzte eine stärkere
Einbindung ihrer Fachkenntnisse bei der Gesetzesgestaltung im
Gesundheitswesen an.
Da genetische, soziale, verhaltensbedingte, umweltbedingte oder
durch andere Krankheiten verursachte Risikofaktoren zu Zahn-, Mund-
und Kieferkrankheiten und in Ihrer Wechselbeziehung zum
Gesamtorganismus ursächlich zu allgemeinen Erkrankungen führen
können, muss deren angemessene Versorgung auch weiter Bestandteil
eines allgemeinen Versicherungsschutzes mit Festzuschüssen und
Kostenerstattung werden. Der gegenüber der Medizin häufig wesentlich
größeren Auswahl an wissenschaftlich fundierten Therapiemöglichkeiten
bei gleicher Diagnose muss dabei entsprechend Rechnung getragen
werden.

Pressekontakt:

Jette Krämer
Abt. Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Bundeszahnärztekammer
Tel.: 030 - 400 05-150, Mobil: 0176 - 522 228 58, Fax: 030 - 400
05-159,
E-mail: j.kraemer@bzaek.de

Markus Brakel
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde
Tel.: 0211 - 718 36 01, Mobil: 0172 - 886 06 04, Fax: 0211 - 718 35
82
E-mail: markus.brakel@dgzmk.de

Bildmaterial
kann ab 25.11.06 unter http://www.axentis.de/dzt2006_presse01
heruntergeladen werden.

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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