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Bundeszahnärztekammer

Resolution der Bundeszahnärztekammer, verabschiedet anlässlich ihres zweiten Europatages am 26. Juni 2003 in Berlin

Berlin (ots)

"Neuorientierung des deutschen Gesundheitswesens im europäischen  
    Kontext: Ein zwingender Prozess"
Präambel
Die Bundeszahnärztekammer begrüßt das Urteil des Europäischen
Gerichtshofes vom 13. Mai 2003 (Rechtssache C-385/99) zur
Dienstleistungsfreiheit bei ambulanter Behandlung im EU-Ausland.
Die Bundeszahnärztekammer begrüßt die Arbeit in der "Hochrangigen
Reflexionsgruppe" des EU-Gesundheitsministerrats zur Neuregelung
grenzüberschreitender Gesundheitsdienstleistungen in der EU.
Die Gesundheitspolitik bleibt ein weiter zu gestaltender
Politikbereich der Europäischen Union, zumal vor dem Hintergrund der
anstehenden Osterweiterung. Hierzu möchte die Bundeszahnärztekammer
mit der vorliegenden Resolution ihren Beitrag leisten.
1. Für einen europäischen Gesundheitsmarkt und freiberuflichen
Wettbewerb als Garant für Patientenorientierung
Der europäische Gesundheitsmarkt ist längst Realität. Patienten
wollen und dürfen auch im EU-Ausland ärztliche Leistungen in Anspruch
nehmen. Voraussetzung hierfür sind EU-weit anerkannte
Mindeststandards der Ausbildung.
2. Für eine "europakompatible" Gestaltung unseres nationalen
Gesundheitssystems: Einforderung des Prinzips der Kostenerstattung
Das deutsche Gesundheitswesen muss "europafest" gemacht werden. Es
muss sich vom Sachleistungsprinzip lösen und für die Kostenerstattung
öffnen, will es in dem auf europäischer Ebene weiter zunehmenden
Wettbewerb nicht seine Chancen verspielen und nicht zugleich die
deutschen Patienten massiv gegenüber den Patienten aus den anderen
Mitgliedsstaaten diskriminieren, sog. "Inländerdiskriminierung".
3. Für einen Ausbau transregionaler Projekte als "best-practice-
Modelle" der Zukunft
Medizinische Projekte in den Euregios sind Testfelder für die
Freizügigkeit der Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen.
Hier wird in grenzüberschreiten der Zusammenarbeit zwischen Regionen
verschiedener Mitgliedstaaten erprobt, was längerfristig in der
gesamten EU Anwendung finden könnte. Die Bundeszahnärztekammer
unterstützt ein solches Projekt der Zahnärztekammern Nordrhein und
Westfalen-Lippe mit belgischen und niederländischen zahnärztlichen
Verbänden.
4. Für freiberufliche Selbstverwaltung zur Gewährleistung eines
hohen Versorgungsniveaus
Die Bundeszahnärztekammer hat die Arbeitsunterlage der
Europäischen Kommission vom 27.03.03 zum Thema "Regulierung der
freien Berufe und ihre Folgen" zur Kenntnis genommen. Sie legt Wert
darauf, dass dem Patientenschutz in allen gesetzgeberischen Maßnahmen
auf EU-Ebene auch in Zukunft ausreichend Rechnung getragen wird.
Freiberufliche Selbstverwaltung hat sich als Garant professioneller
Fachkompetenz, bedarfsgerechter und gleichmäßiger Versorgung und
sozialer Verantwortung bewährt.
5. Für Mobilität der Angehörigen der Gesundheitsberufe auf Basis
vereinbarter EU-weiter Mindeststandards
Die Bundeszahnärztekammer befürwortet die Mobilität Angehöriger
von Gesundheitsberufen in der EU. Wichtig ist deshalb die
Weiterentwicklung EU-weiter Mindeststandards in der Ausbildung - mit
effizienten Mechanismen zur Aktualisierung dieser Standards unter
direkter Einbeziehung der Vertreter der betroffenen Berufsgruppen.
Der derzeit in den EU-Gremien und in nationalen Regierungsbehörden
diskutierte Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission über die
Anerkennung von Berufsqualifikationen muss entsprechend nachgebessert
werden.
6. Für Konvergenz in der europäischen Zusammenarbeit
Der Erhalt der nationalen Kompetenz für die Gestaltung der
Voraussetzungen der Berufsausübung bleibt für die
Bundeszahnärztekammer unerlässlich. Die Pluralität der über
Jahrzehnte national unterschiedlich gewachsenen und ausgestalteten
Standards der Berufsausübung in den EU-Mitgliedstaaten soll
unangetastet bleiben. Nicht Vereinheitlichung, sondern Vielfalt und
Wettbewerb müssen das Ziel europäischer Zusammenarbeit sein.
Für Rückfragen:
Jette Krämer, 
Tel.: 030/ 40005-150  
presse@bzaek.de

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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