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Rheinische Post: Einstehen für die Angehörigen

Düsseldorf (ots)

Vom grundgesetzlich garantierten Schutz für Ehe und Familie profitiert der Staat auch selbst. In Notlagen stehen Eltern für ihre Kinder ein, Kinder für ihre Eltern und Verheiratete füreinander. Der Grundsatz, dass man für seine nächsten Angehörigen Verantwortung übernimmt, ist richtig. Der Sozialstaat seinerseits sollte für diejenigen sorgen, die nichts und niemanden haben. Bei den Angehörigen der Mittellosen darf er mit Augenmaß eine Beteiligung einfordern. Die Regelung, dass die Bürger für ihre nächsten Verwandten sorgen müssen, kann aber nur Akzeptanz finden, wenn es nicht zu besonderen individuellen Härten kommt. Deshalb ist das Urteil des Bundesgerichtshofs zu begrüßen. Es verhindert zu Recht, dass ein 76-jährigen Rentner, dessen Tochter nach vielen Jahren der Selbstständigkeit durch Krankheit zum Sozialfall geworden ist, sein Einkommen von 1408 Euro teilen muss. Maßvoll sind zu Recht auch die Beteiligungen, die Kinder leisten müssen, wenn die eigenen Eltern das Pflegeheim nicht allein durch Rente und Pflegeversicherung finanzieren können. Die Kinder müssen in diesem Fall einen Beitrag nach ihrem Einkommen leisten. Ihnen darf aber nicht zugemutet werden, ihren Lebensstandard für Mutter oder Vater erheblich einzuschränken.

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