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Der Tagesspiegel: Justiz- und Innenministerium: Regelungen für private Krankenversicherungen verstoßen nicht gegen die Verfassung

Berlin (ots)

Im Streit um die Gesundheitsreform hat Ministerin
Ulla Schmidt (SPD) nun auch das Justiz- und das Innenministerium 
hinter sich. In einem gemeinsamen, dem Berliner "Tagesspiegel" 
vorliegenden Schreiben vom 9. Januar bestätigen beide Ressorts, dass 
Schmidts Gesetzentwurf bezüglich der geplanten Regelungen für die 
private Krankenversicherung (PKV) verfassungsgemäß ist. Dies hatten 
die Privatversicherer, aber auch Teile der Union bezweifelt.
Die Verpflichtung, Versicherte unabhängig von ihrem 
Krankheitsrisiko in einen Basistarif aufzunehmen, sei den 
Versicherungsunternehmen zumutbar, schreiben die Verfassungsressorts.
Für das "sozialstaatlich gebotene Gemeinwohlziel", einen Schutz für 
alle Bürger sicherzustellen, seien "mildere Mittel nicht 
ersichtlich". Nur die gesetzlichen Kassen (GKV) zur Aufnahme 
Nichtversicherter zu verpflichten, wäre unzumutbar. Zudem gebe es in 
Kfz-Haftpflicht und privater Pflegeversicherung ebenfalls eine solche
Pflicht.
Auch den PKV-Einwand, dass der Basistarif zu dramatischen 
Beitragssteigerungen für ihre bisherige Klientel führe, lassen die 
Gutachter nicht gelten. Da der Basistarif voraussichtlich nur "in 
relativ wenigen Fällen" gewählt werde, sei "kein unzumutbar hoher 
Anstieg der Beitragssätze zu erwarten". Dass Versicherte ihre 
Altersrückstellungen zu anderen Anbietern mitnehmen dürfen, sei kein 
Eingriff in die Eigentumsrechte der Versicherer.
Den geplanten Steuerzuschuss auch der Versicherung von Kindern in 
der PKV zugute kommen zu lassen, sei durch den 
Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes nicht geboten, heißt es 
weiter. Schließlich fließe der Zuschuss "ganz allgemein" für 
gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die von der GKV, nicht aber von der
PKV getragen würden.

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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