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Der Tagesspiegel: Arbeitsagenturen zahlen immer weniger Arbeitslosengeld

Berlin (ots)

Die Arbeitsagenturen haben im vergangenen Jahr so
wenig für Lohnersatzleistungen ausgegeben wie seit 18 Jahren nicht 
mehr. "Die Arbeitslosenversicherung trägt immer weniger zur Sicherung
Arbeitsloser bei", heißt es in einer Analyse des Deutschen 
Gewerkschaftsbundes (DGB), die dem Tagesspiegel (Montagausgabe) 
vorliegt. Nur noch eine Minderheit der Arbeitslosen habe überhaupt 
einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Zudem sei die Höhe der 
ausgezahlten Beträge gesunken - oft so stark, dass Erwerbslose 
zusätzlich Hartz-IV-Leistungen beantragen müssten.
Habe die Bundesagentur für Arbeit 2004 noch 29 Milliarden Euro an 
Arbeitslosengeld I ausgezahlt, seien es nach den Kürzungen im Rahmen 
der Agenda 2010 im vergangenen Jahr nur noch 13,9 Milliarden gewesen.
Diese Entwicklung werde sich fortsetzen. "Auch bei einer weiteren 
Eintrübung am Arbeitsmarkt wird das Ausgabevolumen für 
Arbeitslosengeld immer noch weit niedriger liegen als in den ersten 
sieben Jahren dieses Jahrzehnts", erwarten die Gewerkschaften.
Insgesamt erhielten laut DGB nicht einmal 30 Prozent der 
Arbeitslosen das Arbeitslosengeld I - die meisten Menschen ohne Job 
hätten nur Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder bekämen gar nichts. 
"1992 beispielsweise haben noch gut 56 Prozent der Arbeitslosen 
Lohnersatzleistungen ... erhalten", vergleicht der DGB. Zudem gingen 
die gezahlten Beträge zurück. 2008 habe ein Erwerbsloser im Schnitt 
733 Euro im Monat bekommen, 17 Euro weniger als 2007 und 30 Euro 
weniger als 2006. "Die Kaufkraft des ausgezahlten Arbeitslosengeldes 
hat sich so in den letzten Jahren spürbar verringert", heißt es. Das 
Arbeitslosengeld I liege oft sogar unterhalb des Existenzminimums. 
97000 Personen hätten im September 2008 daher zusätzlich 
Hartz-IV-Leistungen beantragen müssen. "Gut jeder neunte Empfänger 
von Arbeitslosengeld ist auf ergänzende staatliche Fürsorge 
angewiesen", rechnet der DGB vor.
Damit diese Quote nicht zunimmt, verlangt der DGB Änderungen bei 
den Anspruchsfristen. Bislang bekommt nur Arbeitslosengeld I, wer in 
den vergangenen zwei Jahren zwölf Monate beschäftigt war. 
"Insbesondere Leiharbeitskräfte und befristet Beschäftigte drohen bei
Verlust des Arbeitsplatzes direkt zum Hartz-IV-Fall zu werden", warnt
der DGB. Daher müsse die Frist von zwei auf drei Jahre erhöht werden.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Redaktion Wirtschaft, Tel. 030-26009260.

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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