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Allianz pro Schiene

„Entwurf einer Verordnung über die Strategische Lärmkartierung“: Schiene benachteiligt – für Kommunen unbezahlbar

Berlin (ots)

Berlin/Bonn. Aus Anlass der Anhörung des
Umweltministeriums über den „Entwurf einer Verordnung über die
Strategische Lärmkartierung“ am heutigen Donnerstag in Bonn
kritisiert die Allianz pro Schiene die Ungleichbehandlung der
Verkehrsträger in dem Entwurf. Grundsätzlich begrüßt das
Schienenbündnis die Zielsetzung der EU- Umgebungslärmrichtlinie und
ihre Umsetzung in deutsches Recht. Sie bedeutet einen wichtigen
Schritt, die Lärmbelästigung zu verringern und die Lebensqualität zu
verbessern. Zentraler Kritikpunkt ist jedoch die ungleiche Behandlung
der Verkehrsträger bei der Definition, ab welcher Fahrhäufigkeit eine
Lärmkartierung vorgenommen werden muss: „Nach dem Verordnungsentwurf
soll die Kartierungspflicht bei der Schiene deutlich früher einsetzen
als bei der Straße oder dem Flugverkehr, obwohl die Schiene
erwiesener Maßen weniger Lärm verursacht“, bemängelt Allianz pro
Schiene Geschäftsführer Dirk Flege.
Die strategische Lärmkartierung ist eine Voraussetzung dafür,
Lärmminderungspläne aufzustellen. Auch der Schienenverkehr muss sich
der Herausforderung stellen, leiser zu werden. Der jetzige
Verordnungsentwurf sieht jedoch vor, entlang von Schienenwegen in
Ballungsräumen bereits ab einer Fahrt pro Stunde und Richtung eine
Lärmkartierung vorzunehmen. Ein Beispiel: Da es bundesweit keine
Straßenbahnverbindung gibt, auf der weniger Verkehr stattfindet,
bedeutet das, dass praktisch alle Straßenbahnverbindungen kartiert
werden müssen. „Da kommen im schlimmsten Fall erhebliche Zusatzkosten
zur Lärmminderung auf die öffentliche Hand zu“, gibt Dirk Flege zu
bedenken. Vermutlich deshalb unterliegen in dem Entwurf Flughäfen
erst ab 3,4 Flügen pro Stunde und der Straßenverkehr ab 200 KFZ pro
Stunde der so genannten Kartierungspflicht. Mit Hinblick auf eine
gerechtere Bewertung fordert die Allianz pro Schiene deshalb, dass
der Schwellenwert für die Schiene auf mindestens 30 tausend Züge pro
Jahr (oder: 2 Züge pro Stunde und Richtung!) angehoben wird.
Gleichzeitig sollte der Schwellenwert für den Flugverkehr auf 10.000
Bewegungen pro Jahr herabgesetzt werden und für den Straßenverkehr
auf 500.000 Kraftfahrzeuge pro Jahr (das entspricht etwa 1 KFZ pro
Minute!) „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Anwohner eines
Flughafens angeblich weniger gestört werden, als die Anwohner einer
Bahnstrecke. Da wird nicht mit gleichen Maßstäben gemessen“, so Dirk
Flege.

Kontakt:

Maximilian v. Beyme
Telefon: 030 - 27 59 45 62
Fax: 030 - 27 59 45 60
Email: maximilian.beyme@allianz-pro-schiene.de
http://www.allianz-pro-schiene.de

Original-Content von: Allianz pro Schiene, übermittelt durch news aktuell

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