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Falsche Selbstauskunft: Mietvertrag unwirksam

Nürnberg (ots)

   Urteil: Wer in der Selbstauskunft zum Mietvertrag flunkert, muss
   damit rechnen, dass der Vermieter den Vertrag anficht.

Ein Vermieter kann einen Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Mieter in seiner Selbstauskunft gelogen hat. Das gilt zumindest dann, wenn die Frage zulässig und von Bedeutung für das Mietverhältnis ist, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Landgericht Itzehoe (Az.: 9 S 132/07).

Im verhandelten Fall gab ein Mietinteressent in seiner Selbstauskunft an, es bestünden keine Mietschulden aus einem früheren Mietverhältnis. Es kam zum Abschluss eines Mietvertrags. Später fand der Vermieter heraus, dass er belogen wurde - sehr wohl stand sein Mieter beim Vorvermieter in der Kreide. Der erboste Vermieter sah sich arglistig getäuscht und wollte den jetzt als unzuverlässig identifizierten Mieter so schnell als möglich aus seiner Mietwohnung haben.

Der Mieter hielt entgegen, dass die Frage nach einem früheren Mietverhältnis in einer Selbstauskunft unzulässig sei und er sie deshalb wahrheitswidrig habe beantworten dürfen. Doch dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Zwar könne ein Mieter bei bestimmten Fragen durchaus lügen. Doch wenn speziell nach Mietschulden gefragt werde, betreffe dies die wirtschaftliche Situation des Mieters und sei deshalb wesentlich für das Mietverhältnis und der Frage, ob der Mieter in der Lage sein werde, die vereinbarte Miete zu zahlen.

Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts: http://www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx

Über Immowelt.de:

Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im Internet mit monatlich zuletzt 253 Millionen Page Impressions, 53 Millionen Exposé-Aufrufen und über 960.000 Immobilien-Angeboten im Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft.

Presse-Kontakt:

Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de,
Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462,
Fax: 0911/520 25-15

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