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Europäisches Patentamt (EPA)

"Öl-Mais"-Patent nach Anhörung im Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt widerrufen
Ergebnis der mündlichen Verhandlung zu einem Patent der Firma DuPont

München (ots)

Das sogenannte "Öl-Mais"-Patent der Firma DuPont
(EP 0744888 B1) wird widerrufen. Dies hat die zuständige
Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts (EPA) nach einer
eintägigen öffentlichen Anhörung im Einspruchsverfahren entschieden.
Im August 2000 hatte das EPA der amerikanischen Firma ein
europäisches Patent für Italien, Frankreich und Spanien erteilt.
Die Einspruchsabteilung vertritt die Auffassung, dass das erteilte
Patent weder die Erfordernisse der ausreichenden Offenbarung noch
jene der erfinderischen Tätigkeit erfüllt. Überdies sind in diesem
Patent im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von
Pflanzen beansprucht, die von der Patentierbarkeit ausgenommen sind.
Das Ergebnis der heutigen Verhandlung kann von den Beteiligten in
zweiter Instanz vor einer Technischen Beschwerdekammer des EPA
angefochten werden. Die schriftliche Begründung der Entscheidung der
Einspruchsabteilung wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Hinweise für Journalisten
1. Bei dem sogenannten "Öl-Mais"-Patent handelt es sich um das
europäische Patent EP 0744 888 B1. Die Bezeichnung lautet: "Corn
grains and products with improved oil composition" ("Maiskörner und
-produkte mit verbessertem Ölgehalt")
2. Die mündliche Verhandlung ist Bestandteil des im Europäischen
Patentübereinkommen vorgesehenen Einspruchsverfahrens. Dieses
Verfahren erlaubt es jedermann, europäische Patente anzufechten.
Einspruch wird gegen rund 6 Prozent der jedes Jahr erteilten
europäischen Patente eingelegt. Die Einspruchsfrist endet neun Monate
nach der Patenterteilung. In einem speziellen, dafür vorgesehenen
Verfahren mit den einsprechenden Parteien entscheidet die
Einspruchsabteilung des EPA, ob das angefochtene Patent
aufrechterhalten, geändert oder widerrufen wird. Im vorliegenden
Verfahren bestand die Einspruchsabteilung aus drei technisch und
einem juristisch vorgebildeten Prüfer. Die Entscheidung der
Einspruchsabteilung kann in zweiter Instanz mit einer Beschwerde vor
einer Technischen Beschwerdekammer des EPA angefochten werden.
3. Nähere Auskünfte erteilt:
Rainer Osterwalder, Pressestelle des Europäischen Patentamts,
   D-80298 München
Telefon: (+49-89) 2399-5012
   Fax:     (+49-89) 2399-2850
   Handy:   (+49-173) 9461630
E-Mail:  rosterwalder@epo.org
4. Hintergrundmaterial und Pressemitteilungen zu dieser Sache
sowie allgemeine Informationen zum EPA finden Sie auf der Homepage
des Europäischen Patentamts:
www.epo.org

Original-Content von: Europäisches Patentamt (EPA), übermittelt durch news aktuell

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