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Bauen einfacher machen! Bauindustrie begrüßt Infrastruktur-Planungsbeschleunigungsgesetz! Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz darf dies nicht konterkarieren!

Berlin (ots)

„Die Planung von Infrastrukturprojekten in
Deutschland muss vereinfacht werden. Nur so können wir sicherstellen,
dass sich Deutschland mit einer leistungsfähigen Infrastruktur im
internationalen Standortwettbewerb behaupten kann.“ Mit diesen Worten
begrüßte heute der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der
Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, den Beschluss eines
Gesetzentwurfs zur Beschleunigung von Planungsverfahren für
Infrastrukturvorhaben (Infrastruktur-Planungsbeschleunigungsgesetz)
durch das Bundeskabinett am 11. Mai 2005.
Das Gesetz sieht einen Maßnahmenkatalog vor, der von der
Befristung der Beteiligung von Vereinen über den Verzicht auf
Erörterungstermine in bestimmten Fällen bis hin zur Verkürzung des
Rechtsweges auf eine Instanz reicht. Knipper: „Für uns ist dieser
Gesetzentwurf ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der
Investitionsbedingungen und der Voraussetzungen für mehr Wachstum und
Beschäftigung am Standort Deutschland.“ „Dieses Gesetz darf jedoch
nicht durch das geplante Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz konterkariert
werden“, fordert Knipper. Es sei wenig hilfreich, wenn der Bau- und
Verkehrsminister in seinem Gesetzentwurf die Fristen für
Umweltschutzverbände bei der Anhörung im Planfeststellungsverfahren
verkürze, gleichzeitig aber der Umweltminister in seinem
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ein erheblich erweitertes
Verbandsklagerecht für bestimmte Infrastrukturmaßnahmen einführen
wolle.
Besonders zu kritisieren ist dabei, dass das
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit seinen Vorgaben weit über das
hinausgehen wird, was europarechtlich durch die sog.
Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie gefordert wird. Anstatt die
Klagerechte von Umweltverbänden auf das europarechtlich zwingende
Mindestmaß zu beschränken, sollen Umwelt-Verbände weitergehende
Klagerechte erhalten als betroffene Bürger.
Knipper: „Für mich ist völlig unverständlich, warum ein Verband
besser gestellt werden soll als tatsächlich betroffene Bürger.
Zusätzliche Verbandsklagerechte werden Verwaltungs- und
Gerichtsverfahren weiter verzögern und damit Infrastrukturprojekte
zusätzlich behindern oder sogar verhindern.“
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann 
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und Leiter der Hauptabteilung
Volkswirtschaft, Information und Kommunikation 
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189 
E-Mail:  Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., übermittelt durch news aktuell

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