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Bauindustrie kritisiert bundesweites Register über unzuverlässige Unternehmen: Kampf gegen Korruption ja, aber keine Aushöhlung rechtsstaatlicher Grundsätze!

Berlin (ots)

"Wir unterstützen alle rechtsstaatlichen Maßnahmen
mit dem Ziel, Manipulationen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
auszuschließen sowie einen fairen und transparenten
Leistungswettbewerb zu sichern". Das erklärte heute in Berlin der
Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie,
RA Michael Knipper, anlässlich einer Anhörung des
Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie zum Entwurf
eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige
Unternehmen. Es sei rechtsstaatlich äußerst bedenklich, das bislang
personenbezogene Strafrecht aufzugeben und Beamte nach individuellem
Ermessen über den Ausschluss ganzer Unternehmen (= Registermeldung)
und über die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (= Streichung aus
dem Register) entscheiden zu lassen. Es sei schon sehr fragwürdig,
wenn bereits der bloße Verdacht, ein Mitarbeiter eines Unternehmens
habe eine Verfehlung begangen, genüge, um dieses Unternehmen in das
Register aufzunehmen und damit von weiteren Aufträgen auszuschließen.
Es sei im Übrigen nicht akzeptabel, wenn der Ausschluss und die
Meldung an das Register unabhängig von der Durchführung eines Straf-
oder Bußgeldverfahrens erfolgen solle. Knipper: "Dies hat mit
rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht mehr viel zu tun".
"Die Entscheidung, ob Unternehmen bis zu 3 Jahren von öffentlichen
Aufträgen ausgeschlossen werden, darf nicht von der persönlichen
Einschätzung des einzelnen Vergabebeamten abhängig gemacht werden",
kritisierte Knipper. Wenn bundesweit 35.000 öffentliche Auftraggeber
Zugriff auf ein "Register unzuverlässiger Unternehmen" erhalten
sollen, sei eine klare gesetzliche Regelung der Eintragungs-,
Löschungs- und Auskunftsvoraussetzungen, einschließlich eines
gerichtlichen Rechtsschutzes gegen unberechtigte Eintragungen,
absolut unabdingbar. Dies verlange bereits der Grundsatz vom
Vorbehalt des Gesetzes. Es bedürfe statt einer einfachen
Rechtsverordnung eines Gesetzes, das klarstellt, welche konkreten
Rechtsverstöße eine Eintragung unter welchen Voraussetzungen
rechtfertigen. Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Einrichtung eines
derartigen Registers sehe dies jedoch nicht vor.
"Wir bezweifeln, dass ein solches Register überhaupt notwendig
ist", kritisierte Knipper. Schließlich müssten bereits jetzt
Unternehmen bei Bauaufträgen ab 5 Mio. ¤ einen aktuellen Auszug aus
dem Bundeszentral- bzw. Gewerbezentralregister der Vergabestelle
vorlegen, damit diese die rechtliche Zuverlässigkeit der
Ausschreibungsteilnehmer prüfen könne. Knipper: "Es ist völlig
unklar, welche Aufgabe ein weiteres Register über unzuverlässige
Unternehmen erfüllen soll, die nicht schon durch die bestehenden
Register abgedeckt wird. Hier schafft die Bundesregierung kurz vor
Schluss der Legislaturperiode mit heißester Nadel Fakten, die mit
rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar sind."
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Geschäftsführer und Leiter der Hauptabteilung
Volkswirtschaft, Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail:  Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de
Auch im Internet abrufbar:
www.bauindustrie.de

Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., übermittelt durch news aktuell

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