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Bauindustrie appelliert an Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin (ots)

Bauindustrie appelliert an Bundestagsausschuss für Arbeit und
   Soziales:
- Keine generelle Betriebsratspflicht für
     Bauarbeitsgemeinschaften!
   - Besondere Produktionsbedingungen der Bauwirtschaft beachten!
   - Betriebsratspflicht erst ab 24 Monaten Betriebsdauer!
Die deutsche Bauindustrie sieht keinen Bedarf an eigenen
Betriebsräten für Bauarbeitsgemeinschaften. Die Betriebsratspflicht
sollte auf Arbeitsgemeinschaften, die auf Dauer angelegt sind,
begrenzt bleiben. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die der
Hauptverband im Vorfeld der am 14. Mai 2001 stattfindenden
Experten-Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und
Sozialordnung zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes abgegeben
hat. Die bisherige Praxis zeige, dass die an Arbeitsgemeinschaften
abgestellten Arbeitnehmer von den Betriebsräten der beteiligten
Unternehmen sehr gut vertreten würden. Die Neuregelung des § 1 des
Betriebsverfassungsgesetzes, sehe jedoch vor, dass Betriebsräte
künftig auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen gegründet
werden müssten. "Die Neuregelung bringt dem einzelnen Arbeitnehmer
keinen besseren Rechtsschutz; es ist lediglich ein neuer
kostentreibender Akt der Überbürokratisierung, den wir völlig
ablehnen", kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes
der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper.
"Wieder einmal zeigt sich, dass die besonderen
Produktionsbedingungen im Bereich der Bauwirtschaft vom Gesetzgeber
zu wenig beachtet werden", meint Knipper. Sicher sei es keine Frage,
dass für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen Betriebsräte
einzurichten seien; diese Regelung mache jedoch nur Sinn für
Gemeinschaftsbetriebe, die auf Dauer angelegt seien. In der deutschen
Bauwirtschaft handele es sich jedoch um Arbeitsgemeinschaften, die
lediglich auf Zeit - zumeist wenige Monate - gegründet würden. Die
deutsche Bauindustrie schlage deshalb vor, den Entwurf des § 1
Betriebsverfassungsgesetz so zu präzisieren, dass darunter nur
gemeinsame Betriebe von Unternehmen fallen, die auf unbestimmte Dauer
oder für mindestens 24 Monate eingerichtet worden seien.
Im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften ist im deutschen
Bauhauptgewerbe 1998 ein Umsatzvolumen von 8,5 Mrd. DM abgewickelt
worden. In den Arbeitgemeinschaften waren 16.800 Mitarbeiter
beschäftigt.
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Geschäftsführer und Leiter der Hauptabteilung
Volkswirtschaft, Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail:  Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de
Auch im Internet abrufbar: 
http://www.bauindustrie.de

Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., übermittelt durch news aktuell

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