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Bauindustrie zum BGH-Urteil vom 11. Mai 2009: Durchbruch für die Bauwirtschaft

Berlin (ots)

- Öffentliche Auftraggeber tragen künftig
Verzögerungskosten bei Ausschreibungen
- Kosteneinsparungen von bis zu 1 Mrd. Euro jährlich
"Für die deutsche Bauwirtschaft ist das ein Durchbruch zu einer 
faireren Verteilung der Risiken im Vergabeverfahren. Jetzt liegt das 
Vergabeverfahrensrisiko dort, wo es hingehört: nämlich beim 
öffentlichen Auftraggeber. Mehr noch: Es kann auch nicht mehr 
einseitig auf den Auftragnehmer abgewälzt werden." Mit diesen Worten 
kommentierte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des 
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die 
Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 11. Mai 2009, nach der 
öffentliche Auftraggeber künftig die Mehrkosten aus der Verzögerung 
zu tragen haben, wenn der Zuschlag auf einen ausgeschriebenen 
Bauauftrag erst nach Ablauf der Bindefrist für die Angebote erteilt 
wird. Diese Verzögerungen hatten in der Vergangenheit den 
Bauunternehmen immer wieder erhebliche Zusatzkosten verursacht, weil 
die Preise für Baustoffe wie Stahl, Bitumen oder Beton in der 
Zwischenzeit explodiert waren. Die Mehrkosten berechnen sich dabei 
nach § 2 Nr. 5 VOB/B.
"Besonders erfreulich finde ich, dass der öffentliche Auftraggeber
künftig auch dann die Kosten tragen muss, wenn der Bauunternehmer 
sich ohne Vorbehalt damit einverstanden erklärt hat, die Bindefrist 
für sein Angebot zu verlängern", erläuterte Knipper. "Die 
Entscheidung wird sicherlich nicht nur im Straßenbau, wo die 
öffentliche Hand in der Vergangenheit mehrfach versucht hatte, diese 
Kostenrisiken auf die Unternehmen abzuwälzen, mit Erleichterung 
aufgenommen; ich bin davon überzeugt, dass die Entscheidung im 
gesamten Baubereich eine bahnbrechende Wirkung entfalten wird. In der
Zukunft brauchen wir mehr Kooperation und nicht Konfrontation mit der
öffentlichen Hand. Dies ist nur erreichbar, wenn nicht erneut 
versucht wird, das Vergabeverfahrensrisiko dem Auftragnehmer 
aufzubürden."
Für die Bauwirtschaft ist die wirtschaftliche Bedeutung des 
Urteils erheblich. Erfahrungsgemäß werden mindestens 10 % der 
öffentlichen Aufträge im Bausektor verspätet abgeschlossen, dadurch 
entstehen den Bauunternehmen schätzungsweise Mehrkosten von bis zu 1 
Mrd. EUR jährlich.
Auch im Internet abrufbar:
www.bauindustrie.de

Pressekontakt:

Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und
Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., übermittelt durch news aktuell

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