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Nach der Welt AG: Daimler schickt Diesel-Smart als Feinstaub-Schleuder an den Start

Berlin (ots)

In der neuen Dieselversion bleibt der Smart der
"Dreckspatz von Mercedes" - BUND Baden-Württemberg und Deutsche 
Umwelthilfe kündigen Protestaktionen vor Smart-Verkaufscentern und 
"kreative Aktionen" an - Einstweilige Verfügung wegen irreführender 
Smart-Werbung wird Ende Mai vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt
16. Mai 2007: Daimler bleibt sich treu: Auch nach der teuren 
Scheidung von Sorgenkind Chrysler will der Stuttgarter Konzern die 
neue Dieselversion seiner Kleinstwagen-Tochter Smart ab diesem Monat 
ohne vollwertigen Rußpartikelfilter ausliefern. Mit 13 Milligramm 
Partikelmasse pro gefahrenem Kilometer (mg/km) stößt der Stadtwagen 
erheblich mehr der gefährlichen Feinstaubpartikel aus als ein 
moderner, gefilterter Stadtbus. Darüber hinaus ist der neue Smart for
two cdi offensichtlich die einzige deutsche Neuvorstellung unter den 
Diesel-Pkw, die die Euro 5 Partikelwerte nicht einhält. Darauf haben 
die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) und der Bund für Umwelt und 
Naturschutz (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, anlässlich einer
gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin hingewiesen und gleichzeitig 
Protestaktionen vor Smart-Verkaufscentern und andere "kreative 
Aktionen" gegen die "Feinstaub-Schleuder" aus dem Haus Mercedes 
angekündigt.
Die baden-württembergische BUND-Vorsitzende Brigitte Dahlbender 
erinnerte daran, dass in Deutschland jährlich bis zu 19.000 Menschen 
vorzeitig an Dieselruß sterben und damit fast viermal so viele wie im
Straßenverkehr. Die Lebenserwartung aller Deutschen sinkt nach 
neuesten Schätzungen wegen der Feinstaubbelastung um neun Monate, ein
bis drei Monate gehen auf das Konto des Diesel-Smogs. Die Abgase 
eines herkömmlichen Dieselmotors sind etwa zehn Mal krebserregender 
als die eines Benziners. "Es ist umwelt- und gesundheitspolitisch ein
Skandal, dass ausgerechnet das Stadtauto Smart, das vorrangig in den 
mit Feinstaub ohnehin hoch belasteten Ballungszentren verkehren wird,
immer noch mit einem unzulänglichen Partikelminderungssystem 
ausgestattet wird", kritisierte Dahlbender. Ab September 2009 seien 5
mg/km in der europäischen Abgasnorm Euro 5 verbindlich 
vorgeschrieben. Technisch möglich und in allen voll gefilterten 
Diesel-Pkw schon heute erreicht, sei sogar erheblich weniger. "Gerade
in Stuttgart, der Heimatstadt des Smart-Mutterkonzerns, wo am 
Neckartor der EU-weit gültige Partikelgrenzwert im vergangenen Jahr 
175 Mal überschritten wurde, ist aus gesundheitlichen Gründen eine 
maximal mögliche Senkung der Partikel dringend geboten. Der Wert von 
13 mg/km beim Diesel-Smart ist absolut indiskutabel. Der Gesetzgeber 
bestraft Smart-Käufer zu recht mit einer Strafsteuer, weil er die 
Euro 5 Partikelwerte nicht erreicht", so Dahlbender. BUND-Mitglieder 
würden deshalb noch im Frühsommer damit beginnen, potenzielle 
Smart-Kunden mit "kreativen Aktionen" über die besondere 
Rußpartikelproblematik des Smart cdi zu unterrichten.
"Der Daimler-Konzern beweist einmal mehr, dass er alles kann - nur
nicht Wort halten und saubere Stadtautos produzieren. Dieter Zetsches
Vorgänger Jürgen Schrempp hat im April 2005 öffentlich erklärt, der 
neue Diesel-Smart erhalte einen vollwertigen Dieselpartikelfilter. 
Dieter Zetsche blieb es vorbehalten, diese Zusage zu brechen", sagte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Es helfe wenig, wenn sich 
Konzernvertreter heute brüsteten, mit dem Smart cdi "das 
Serienfahrzeug mit dem niedrigsten CO2-Emissionswert weltweit" zu 
verkaufen, wenn der Zweisitzer gleichzeitig mehr der hoch 
gefährlichen Rußpartikel ausstoße, als alle anderen neuen 
Dieselmodelle aus deutscher Produktion. Resch: "Der neue Diesel-Smart
als schmutzigster Pkw aus der Mercedes Car Group  trägt den Titel 
´Dreckspatz von Mercedes´ vollkommen zu recht." Die DUH forderte 
Zetsche auf, den Verkauf solange einzustellen, bis der Diesel-Smart 
mindestens so sauber sei wie jeder moderne Stadtbus mit geregeltem 
Partikelfilter. Andernfalls würden die Umweltorganisationen den 
Verbraucherinnen und Verbrauchern vor den Smart-Centern die 
schlechten Abgaswerte plastisch nahe bringen.
Die DUH hat unterdessen vor dem Landgericht Stuttgart gegen die 
Smart GmbH den Erlass einer Einstweiligen Verfügung wegen 
irreführender Werbung beantragt. Der Autobauer hatte in einem 
Werbeauftritt im Internet erklärt, der Smart "mit serienmäßigem 
Dieselpartikelfilter (offenes System) erzielt extrem niedrige 
Emissionswerte". "Diese Aussage führt potenzielle Kunden hinters 
Licht", erklärte die Leiterin Recht und Verbraucherschutz der DUH, 
Cornelia Ziehm. Angesichts der Tatsache, dass heute offensichtlich 
weit über 80 Prozent der in Deutschland neu zugelassenen Diesel-PKW 
über einen vollwertigen Partikelfilter verfügten, die alle 
Ruß-Emissionen von deutlich unter 5 mg/km aufwiesen, "können 13 mg/km
schlechterdings nicht als extrem niedrig qualifiziert werden. Alles 
andere wäre unlauterer Wettbewerb zu Lasten der Gesundheit der Bürger
und der Umwelt", so Ziehm. Diese Sichtweise habe der DUH auch das 
zuständige Umweltbundesamt (UBA) offiziell bestätigt. Aus fachlicher 
Sicht sei die Beschreibung der Emissionen von 13,1 mg/km als "extrem 
niedrig" nicht gerechtfertigt, heißt es in einer so genannten 
"verbindlichen Auskunft" des UBA. "Extrem niedrig" bedeute heute 
vielmehr ein "Emissionsniveau in der Größenordnung von 1 mg/km oder 
darunter", so die UBA-Experten. Der DUH-Antrag wird am 30. Mai vor 
dem Landgericht Stuttgart verhandelt.
In einem Mailwechsel im Vorfeld des DUH-Antrags auf Erlass einer 
Einstweiligen Verfügung hatte smart außerdem erklärt, der Smart for 
two cdi werde wegen des mangelhaften Filters "steuerlich nicht mit 
einer Strafe belegt". Die Aussage ist nach Überzeugung der DUH 
eindeutig falsch, denn im Zuge der kürzlich in Kraft getretenen 
steuerlichen Stützung nachgerüsteter Partikelfilter werden seit dem 
1. April im Gegenzug alle neu zugelassenen Diesel-Pkw, die nicht die 
künftige Euro 5 Abgasnorm erreichen, mit einer Art "Strafsteuer" 
belastet. Das trifft auch den Diesel-Smart, der doch angeblich über 
"extrem niedrige" Emissionswerte verfügt. Interessant: Als die 
Bundesregierung im Juni 2006 die inzwischen in Kraft getretene 
Regelung vorbereitete, versuchte DaimlerChrysler-Chef Zetsche 
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel mit aller Macht von genau dieser 
Regelung abzubringen. Nach einem Telefonat mit dem Minister ließ er 
seine Sicht der Dinge in einem Schreiben an das BMU noch einmal 
festhalten. DaimlerChrysler, hieß es damals, halte "eine 
´Strafzahlung´ in Form eines Malus für Pkw ... für bedenklich." 
Ziehm: "Inzwischen ist das eingetreten, was DaimlerChrysler damals 
verhindern wollte. Nur will der Konzern das nun nicht mehr zugeben."

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Dr. Brigitte Dahlbender, BUND LV Baden-Württemberg, Vorsitzende,
Paulinenstr. 47, Stuttgart, Tel.: 0711 6203060, E-Mail:
brigitte.dahlbender@bund.net

Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe, Bundesgeschäftsführer, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin; Mobil: 0171 3649170, Fax: 030 258986-19,
E-Mail: resch@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe, Leiterin Recht und
Verbraucherschutz, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil:
0160/5337376, E-Mail: ziehm@duh.de

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