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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Zum heutigen Feinstaub-Beschluss des Bundesverwaltungsge-richts erklärt die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH):

Berlin/Leipzig (ots)

Mit dem Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig sind von hohen 
Feinstaub-Belastungen betroffene Bürger ihrem Recht, für sich saubere
und gesunde Luft einzuklagen, einen wichtigen Schritt näher gekommen.
Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verhilft 
den Kommunen kurzfristig noch in diesem Jahr zu deutlich strengeren 
Fahrverboten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute in einem von der Deutschen 
Umwelthilfe e.V. (DUH) unterstützten Verfahren eines Münchener 
Bürgers gegen den Freistaat Bayern deutlich gemacht, dass von 
Feinstaub Betroffene von den Behörden nicht allein gelassen werden 
können. Die Tatsache, dass es erhebliche Anstrengungen erfordert, die
Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte sicherzustellen, rechtfertigt 
keine Untätigkeit der zuständigen Städte. In München wurde der 
erforderliche Aktionsplan (den Städte bei einer auch nur drohenden 
Grenzwertüberschreitung aufzustellen haben) bis heute nicht 
verabschiedet. In diesem Plan sind die Maßnahmen festzulegen, die 
kurzfristig zu ergreifen sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat 
deshalb heute entschieden, die Frage, ob bereits die Aufstellung 
eines solchen Plans von einem betroffenen Bürger vor Gericht 
erzwungen werden kann, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) 
vorzulegen. Damit hat das Gericht die grundsätzliche Bedeutung des 
Schutzes vor Feinstaub-Immissionen deutlich gemacht. "Die Länder und 
Kommunen sollen diese Entscheidung sehr ernst nehmen und nun 
kurzfristig die notwendigen verkehrslenkenden Maßnahmen verschärfen. 
Der Kreis der ausgesperrten Diesel-Stinker muss sehr schnell auf alle
Pkw, Lkw und Busse ohne Partikelfilter ausgedehnt werden", so Jürgen 
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
"Mit der heutigen Entscheidung des Gerichts zeigt sich, dass sich 
der lange Atem der DUH in Auseinandersetzung um die Einhaltung der 
Feinstaub-Grenzwerte mehr als gelohnt hat. Die BürgerInnen an stark 
befahrenen Straßen sind nicht rechtlos, wenn die Städte und Kommunen 
meinen, untätig bleiben zu können", so Resch. Auch erteilte das 
Gericht der Argumentation des Freistaates Bayern, die - aus 
Gesundheitsgründen festgelegten - Feinstaubgrenzwerte seien bloße 
"Vorsorgewerte" und würden keine Schutzansprüche begründen, eine 
klare Absage.
In einem zweiten Verfahren, das der Kläger mit Unterstützung der 
Deutschen Umwelthilfe gegen die Stadt München angestrengt hat, wird 
das Gericht in nächster Zeit darüber entscheiden, ob der Kläger von 
der Stadt - unabhängig davon, ob und wann die bayerische 
Staatsregierung mit Aktionsplänen eingreift - Beschränkungen des 
Straßenverkehrs verlangen kann. Die heute in dem Verfahren geäußerten
Hinweise des Gerichts machen klar, dass das Gericht diese Frage in 
jedem Fall bejaht. Städte und Gemeinden müssten dann mit 
verkehrlichen Maßnahmen bis hin zu massiven Straßensperrungen 
versuchen, kurzfristig die Belastungen zu vermindern und könnten 
nicht länger einfach auf die Landesebene und die dort erlassenen 
Aktionspläne warten.
DUH-Anwalt Remo Klinger: "Der Bürger hat ein Recht auf saubere 
Luft. Die Städte müssen unverzüglich gegen die teilweise massiven 
Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub vorgehen. Dies hat das 
Bundesverwaltungsgericht heute klargestellt. In welcher Verfahrensart
der Bürger seinen Anspruch vor Gericht durchsetzen kann, wird jetzt 
durch den Europäischen Gerichtshof europaweit geklärt. Dies ist aber 
letztlich nur noch eine Formalie. Ab heute werden die Kommunen ihre 
Anstrengungen zur Einhaltung der Grenzwerte deutlich erhöhen müssen."

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. Bundesgeschäftsführer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil.: 0171 3649170, Tel. Büro
07732-99950; Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr.
15, 10719 Berlin, Tel.: 030/88472-80, Fax: 03088472-810, E-Mail:
klinger@geulen.com

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin Tel.: 030 258986-0, Mobil: 0160 5337376,
E-Mail: ziehm@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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