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Deutsche Umwelthilfe will Laufzeit von Klimakiller-Kraftwerken befristen

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Berlin (ots)

Gipfelbeschlüsse von Brüssel erfordern entschlossenes Handeln zu 
Hause - DUH-Initiative soll bevorstehenden Bauboom bei Stein- und 
Braunkohlekraftwerken bremsen - Unbefristete Betriebsgenehmigungen 
nur noch für Gaskraftwerke mit bester verfügbarer Technik - 
Integration des Befristungsgebots ins geplante Umweltgesetzbuch - 
DUH-Bundesgeschäftsführer Baake unterbreitet Konzept in Schreiben an 
Bundesumweltminister Gabriel
12. März 2007: Neu errichtete Braun- und Steinkohlekraftwerke 
sollen in Zukunft nur noch eine befristete Betriebsgenehmigung für 
einen Zeitraum von zehn Jahren erhalten. Nach deren Ablauf kann die 
Betriebserlaubnis auf Antrag verlängert werden, sofern zu diesem 
Zeitpunkt die dann besten verfügbaren Technologien zur Minderung der 
Kohlendioxid-Emissionen zum Einsatz kommen. Das ist der Kern eines 
Vorschlags, den die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) 
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel in einem Schreiben unterbreitet 
hat. Die Umweltorganisation reagiert mit ihrer Initiative auf ein 
beispielloses Ausbauprogramm in- und ausländischer Stromversorger, 
die in den kommenden Jahren in Deutschland 26 große Kohlekraftwerke 
errichten wollen. Würden alle geplanten oder bereits beantragten 
Projekte realisiert und dann über Jahrzehnte mit hohem 
Kohlendioxid-Ausstoß betrieben, könnte Deutschland seine angestrebten
Minderungsziele nicht mehr umsetzen.
"Gerade nach den Klimaschutz-Beschlüssen des EU-Gipfels von 
Brüssel müssen wir alle Festlegungen vermeiden, die Deutschland in 
der Zukunft aus der Rolle des Vorreiters in die des Bremsers 
zwingen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Die 
derzeitigen Kraftwerksplanungen stünden jeder mittel- und langfristig
tragfähigen CO2-Minderungsstrategie diametral entgegen. Schon die 
Umsetzung des von Umweltminister Gabriel anvisierten Ziels, die 
Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent 
gegenüber 1990 zu reduzieren, erfordere nach der Erfüllung der 
Kiotoverpflichtung noch einmal eine Minderung um 234 Millionen Tonnen
CO2 pro Jahr.
Baake geht davon aus, dass sich der derzeitige Boom bei den 
erneuerbaren Energien aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse und 
Geothermie fortsetzen und die wegen des Atomausstiegs wegfallenden 
nuklearen Stromerzeugungskapazitäten voraussichtlich voll 
kompensieren werde. Darüber hinausgehende CO2-Minderungen im 
Energiesektor müssten dann allerdings durch höhere Energieeffizienz 
und weitere Klimaschutzanstrengungen bei den fossilen Kraftwerken 
erzielt werden.
Nach dem Konzept der Umwelthilfe sollen von der zehnjährigen 
Befristung der Betriebsgenehmigungen nur solche Kraftwerke betroffen 
sein, die mehr CO2 ausstoßen als mit der heute besten verfügbaren 
Technik notwendig wäre. Diesen Stand der Technik repräsentieren 
derzeit moderne Gaskraftwerke mit einem Wirkungsgrad um die 60 
Prozent. Sie emittieren pro Kilowattstunde etwa 365 Gramm CO2 und 
würden nach dem DUH-Konzept wie bisher unbefristet genehmigt. Neue 
Steinkohlekraftwerke stoßen dagegen rund 750 g CO2/kWh aus, aktuell 
gebaute Braunkohlekraftwerke sogar 950 g CO2/kWh. Baake: "Ob nach 
Ablauf der 10-Jahresfrist die heute viel diskutierte Technik der 
CO2-Abscheidung und -Lagerung (CCS) zur Verfügung steht und 
ökologisch verantwortet werden kann oder eine andere 
CO2-Minderungstechnik wissen wir nicht. Wichtig ist, dass der Einsatz
von neuen Technologien dann durchgesetzt werden kann und nicht an 
Bestandsschutzargumenten aufgrund von unbefristeten 
Betriebsgenehmigungen für Braun- und Steinkohle-Kraftwerke 
scheitert."
"Mit dem Umweltgesetzbuch steht eine Modernisierung des deutschen 
Umweltrechts auf der politischen Tagesordnung", sagte Cornelia Ziehm,
Leiterin Verbraucherschutz und Recht bei der DUH. "Bei keinem anderen
Umweltthema sind neues Denken und neue Instrumente dringlicher als 
beim Klimaschutz. Das DUH-Konzept ist geeignet, die staatliche 
Handlungsfähigkeit in der Klimapolitik für die kommenden Jahrzehnte 
zu sichern. Dem Gesetzgeber steht es frei, von dem bisher im 
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verankerten Konzept 
unbefristeter Genehmigungen Abschied zu nehmen. Das Umweltgesetzbuch 
mit dem Schwerpunkt eines neuen Anlagenzulassungsrechts bietet die 
Chance dafür. Unbefristete Genehmigungen für Klimakiller-Kraftwerke 
passen nicht mehr in die Zeit. Sie würden in zehn oder fünfzehn 
Jahren zudem mit Sicherheit zu einem Stilllegungsgezerre um veraltete
Kohlekraftwerke und milliardenschwere Schadensersatzforderungen 
führen, wie wir es seit bald einer Dekade von den Atomkraftwerken her
kennen", so Ziehm.
Die DUH rechnet bei einer Abkehr von der Tradition unbefristeter 
Genehmigungen mit großen Widerständen bei den Kraftwerksbetreibern. 
Sie müssten überwunden werden: "Es ist nicht länger hinnehmbar, dass 
Unternehmen angesichts der Jahrhundertherausforderung des 
Klimawandels allein aufgrund kurzfristiger Rentabilitätsüberlegungen 
Brennstoffe einsetzen, bei deren Verstromung die doppelten bis 
dreifachen CO2-Frachten ausgestoßen werden als heute in fossilen 
Kraftwerken notwendig. Wir erwarten eine starke Lenkung der 
Investitionen in Richtung erneuerbare Energien und Erdgas", sagte 
Baake. An die Bundesregierung appellierte er, den derzeitigen 
beispiellosen Rückenwind für eine ambitionierte Klimaschutzpolitik 
nicht nur auf der internationalen Bühne, sondern auch im eigenen Land
für wirkliche Schritte hin zu einer "grünen Industriepolitik" zu 
nutzen.
Die DUH unterbreitet ihren Vorschlag vor dem Hintergrund, dass 
derzeit von deutschen und ausländischen Unternehmen bundesweit 26 
Braun- und Steinkohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von bis zu 
26.000 Megawatt geplant werden. Werden diese Kraftwerke realisiert 
und anschließend etwa 7.500 Stunden pro Jahr betrieben, ergibt sich 
eine jährliche Klima-Belastung der Atmosphäre von etwa 150 Millionen 
Tonnen Kohlendioxid. Die Leistung der geplanten Kraftwerke entspricht
etwa einem Fünftel der in Deutschland derzeit insgesamt installierten
Kraftwerksleistung (inklusive erneuerbare Energieanlagen), ihre 
Kohlendioxid-Emissionen aber mehr als der Hälfte des allen 
Kraftwerken in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2012 zugestanden 
Klimagasausstoßes. Dieser Anteil würde sich naturgemäß weiter 
dramatisch erhöhen, wenn die Kraftwerke über Jahrzehnte ohne 
technische Veränderungen am Netz blieben, während der CO2-Ausstoß 
insgesamt aufgrund der zu erwartenden internationalen Verpflichtungen
ständig weiter sinken muss.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 258986-0; Mobil: 015155016943, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin Tel.: 030 258986-0, Mobil: 0160 5337376,
E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax: 030 258986-0, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

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