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Elektrogesetz: Deutsche Umwelthilfe fordert von Ländern mehr Engagement im

Berlin (ots)

Bei der Elektro-Altgeräteverwertung drohen
Qualitätseinbußen, wenn die Bundesländer ihre Überwachungsfunktion 
nicht ausreichend wahrnehmen - Probleme insbesondere bei Bildschirmen
und Kühlschränken.
24.05.06: Zwei Monate nach Inkrafttreten des Elektro- und 
Elektronikgesetzes (ElektroG), das eine Wiederverwendung oder 
hochwertige Verwertung von Elektroaltgeräten befördern soll, 
geschieht in einigen Problemsektoren erkennbar das Gegenteil. Darauf 
hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) in gleich lautenden 
Schreiben an alle Länderumweltminister bzw. -senatoren hingewiesen. 
Die Länder sind für die Überwachung der im Gesetz geforderten 
sachgerechten Verwertung zuständig.
"Fotos rabiat abgekippter und zerbrochener Fernseher und 
Computer-Bildschirme auf den Höfen von Verwertern sind keine gute 
Werbung für das neue Gesetz ", mahnte DUH-Bundesgeschäftsführer 
Jürgen Resch. "Für den dauerhaften Erfolg einer neuen Regelung ist es
enorm wichtig, dass gerade in der Einführungsphase für jedermann 
erkennbare Fortschritte erzielt werden". Auch beim 
Kühlschrank-Recycling sei die Entsorgungsqualität seit der 
Gesetzesänderung nach den Beobachtungen der DUH rückläufig. So werde 
deutlich weniger des Kältemittels und Ozonkillers  FCKW aus den 
Altgeräten entnommen als technisch möglich wäre.
Die kontrollierte Entnahme des darüber hinaus klimaschädlichen 
Stoffes ist vergleichsweise teuer. Während der Zentralverband 
Elektrotechnik und Elektroindustrie (ZVEI) den durchschnittlichen 
Preis für das Recycling eines Kühlschrankes öffentlich mit etwa 15 
Euro beziffert, sind die real gezahlten Preise nach Informationen der
DUH häufig nicht einmal halb so hoch. "Die Hersteller müssen wissen, 
dass ihre Verantwortung nicht mit dem Aushandeln der für sie 
günstigsten Preise für die Entsorgung endet", so Eva Leonhardt, 
Projektleiterin für Kreislaufwirtschaft bei der DUH. "Die derzeit 
erzielbaren Marktpreise lassen befürchten, dass die in der 
Vergangenheit vergleichsweise anspruchsvollen Verwertungsstandards in
Deutschland weiter sinken. Umso mehr kommt es darauf an, dass die 
Länder ihre Überwachungsfunktion beim Vollzug ernst nehmen und dafür 
ausreichend Personal vorhalten."
Anlässlich eines ersten Bilanzgesprächs über das neue ElektroG im 
Bundesumweltministerium war in der vergangenen Woche klar geworden, 
dass insbesondere bei der Bildschirmaufarbeitung  länderübergreifend 
Handlungsbedarf besteht. Um die Qualitätsstandards in der Praxis zu 
gewährleisten, kommt dem Monitoring und der regelmäßigen Überprüfung 
der tatsächlichen Verwertung große Bedeutung zu. Das Elektro-Gesetz 
schreibt in Paragraph11, Absatz 2 die Verwertung entsprechend dem 
"Stand der Technik" vor. Wie dieser Anspruch im Einzelnen umgesetzt 
werden soll, ist im Anhang des Gesetzes geregelt.
"Leider zeigen alle Erfahrungen der Vergangenheit, dass Abfall immer 
den Weg des geringsten Preises geht. Minderwertige 
Entsorgungsangebote setzen sich deshalb regelmäßig gegen eine 
hochwertige Behandlung durch, solange die Länder die Einhaltung der 
gesetzlichen Standards nicht ausreichend kontrollieren. Das 
beobachten wir zur Zeit vor allem bei der Entsorgung und Verwertung 
von Kühlschränken und Bildschirmen", so Leonhardt.
Der Aufbau des von der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) 
koordinierten, bundesweiten Rücknahme- und Entsorgungssystems ist 
unter hohem Aufwand im Prinzip gelungen. Das ist nach Überzeugung der
DUH ein Anfangserfolg. Doch sei mit dem Systemaufbau allein der Sinn 
und Zweck des Elektrogesetzes noch nicht erfüllt. 
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "Das Ziel des Gesetzes ist nicht, 
nur die Rückgabe für den Verbraucher zu erleichtern und sich 
ansonsten irgendwie durchzumogeln. Eine hochwertige Verwertung von 
Elektro-Altgeräten ist sicherzustellen. Alle Beteiligten müssen sich 
dieser Verantwortung stellen, auch die für den Vollzug zuständigen 
Bundesländer, die das Gesetz schließlich mit verabschiedet haben."
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V., (DUH) 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, (www.duh.de), Tel.: 030/258986-0, 
mobil 0171/3649170, Email:  resch@duh.de
Eva Leonhardt, Projektleiterin Kreislaufwirtschaft, Hackescher Markt 
4, 10178 Berlin Tel.: (030) 258 986-12, Fax.: (030) 258 986-19, 
E-Mail:  leonhardt@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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