Alle Storys
Folgen
Keine Story von ProSiebenSat.1 Media SE mehr verpassen.

ProSiebenSat.1 Media SE

Landgericht München 1 entscheidet zugunsten von ProSiebenSat.1 im Spruchverfahren

München (ots)

Das Landgericht München 1 hat heute
verkündet, dass die Anträge im Spruchverfahren auf Leistung einer
baren Zuzahlung durch die ProSiebenSat.1 Media AG abgewiesen werden.
Das Spruchverfahren, das unter dem Aktenzeichen 5 HKO 20128/00
geführt wird, ist eine Folge der Verschmelzung der ProSieben Media AG
und der SAT.1 Holding GmbH zur heutigen ProSiebenSat.1 Media AG im
Jahr 2000. Nach der Verschmelzung hatten mehrere ehemalige
Vorzugsaktionäre der ProSieben Media AG einen Antrag auf Überprüfung
des damaligen Umtauschverhältnisses und auf Zahlung einer baren
Zuzahlung gestellt. Der heutige Beschluss des Landgerichts München 1
ist eine erstinstanzliche Entscheidung, gegen die Rechtsmittel
eingelegt werden kann.
Ansprechpartnerin:
Katja Pichler
Konzernsprecherin
ProSiebenSat.1 Media AG
Medienallee 7
D-85774 Unterföhring
Tel +49 (89) 95 07-11 80
Fax +49 (89) 95 07-11 84
E-Mail:
Katja.Pichler@
ProSiebenSat1.com
Pressemitteilung online:
www.ProSiebenSat1.com

Original-Content von: ProSiebenSat.1 Media SE, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: ProSiebenSat.1 Media SE
Weitere Storys: ProSiebenSat.1 Media SE
  • 01.09.2006 – 12:10

    ProSiebenSat.1-Gruppe steigert Zuschauermarktanteile im August auf 30,6 Prozent

    München (ots) - Im August 2006 kehrte die ProSiebenSat.1- Gruppe wieder auf ihr gewohnt starkes Marktanteilsniveau zurück, nachdem die beiden vorangegangenen Monate erheblich unter dem Einfluss der Fußball- Weltmeisterschaft in Deutschland gestanden hatten. Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24 und 9Live erzielten im August 2006 gemeinsam 30,6 Prozent und bauten ...

  • 28.08.2006 – 11:46

    ProSiebenSat.1-Gruppe erwirkt Gerichtsurteil gegen onlinetvrecorder

    München (ots) - Die ProSiebenSat.1-Gruppe hat beim Landgericht Leipzig ein Urteil gegen den Internetdienst "onlinetvrecorder.com" erwirkt. Der Internetdienst fungiert als virtueller Videorecorder, der Nutzern eine Auswahl von Fernsehprogrammen über einen eigenen elektronischen Programmführer (EPG) unentgeltlich anbietet. Nach dem Urteil des Leipziger ...