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ProSiebenSat.1-Gruppe erwirkt Gerichtsurteil gegen onlinetvrecorder

München (ots)

Die ProSiebenSat.1-Gruppe hat beim Landgericht
Leipzig ein Urteil gegen den Internetdienst "onlinetvrecorder.com" 
erwirkt. Der Internetdienst fungiert als virtueller Videorecorder, 
der Nutzern eine Auswahl von Fernsehprogrammen über einen eigenen 
elektronischen Programmführer (EPG) unentgeltlich anbietet. Nach dem 
Urteil des Leipziger Gerichts ist es onlinetvrecorder künftig 
untersagt, Programme zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich 
zugänglich zu machen oder Dritten zu übermitteln. Das Landgericht 
Leipzig sieht darin eine Verletzung des Urheberrechts des 
Sendeunternehmens.
Die ProSiebenSat.1-Gruppe sieht sich damit in ihrer Auffassung 
bestätigt, dass ihre Programmsignale ohne ihre Zustimmung von 
Diensteanbietern, gleich welcher Art, nicht genutzt werden dürfen.
Bereits im Mai dieses Jahres hatte die ProSiebenSat.1-Gruppe beim 
Landgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung gegen die Firma 
Netlantic und ihren Dienst "shift TV" erwirkt. Der Dienst hatte 
unterschiedliche Satellitensignale abgegriffen und Kunden den Abruf 
einzelner Sendungen gegen eine monatliche Gebühr angeboten. Das 
Gericht sah in diesem Angebot einen Eingriff in das Sendesignal und 
damit eine Verletzung des Urheberrechts des Sendeunternehmens.
Ansprechpartner:
Katja Pichler
Konzernsprecherin
ProSiebenSat.1 Media AG
Medienallee 7
D-85774 Unterföhring
Tel.:	+49 [89] 95 07-11 80
Fax:	+49 [89] 95 07-11 84
E-Mail: 
Katja.Pichler@ProSiebenSat1.com
Pressemitteilung online:
www.ProSiebenSat1.com

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