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Rosenbauer International AG

EANS-Hauptversammlung: Rosenbauer International AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Rosenbauer International AG / Leonding, FN 78543 f / ISIN AT0000922554
 
Einberufung der Hauptversammlung
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 24. ordentlichen
Hauptversammlung der Rosenbauer International AG am Freitag, dem 20. Mai 2016,
um 10.00 Uhr, im Palais Kaufmännischer Verein, Bismarckstraße 1-3/Landstraße 49,
4020 Linz ein.
 
1.Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags für
die Ge­winnverwendung, des Corporate-Governance-Berichts, des Konzernabschlusses
samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2015
2.Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Ge­schäftsjahr 2015
4.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2015
5.Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016
6.Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
7.Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes
a)zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs
1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 %
des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts,
das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter
Bezugsrechtsausschluss),
b)gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien
eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
c)das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, unter Aufhebung der zuletzt erteilten
Ermächtigung des Vorstands gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Mai 2014 zum
8. Punkt der Tagesordnung
8.Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 12
  
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 29. April 2016 auf der
Internet­seite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com zugänglich:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2015;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8,
- Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6
gem § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
- Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und
§ 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 7 - Bezugsrechtsausschluss bzw. umgekehrter
Bezugsrechtsausschluss, Erwerb eigener Aktien,
- Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.
 
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
 
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Haupt­versammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 29. April 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations,
Mag. Gerda Königstorfer, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die an­tragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sie­ben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die De­potbe­stätigung wird auf die Ausführungen
zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 10. Mai 2016 der Gesellschaft entweder per
Telefax an Telefax an +43 (0)732 6794 - 89 oder an 4060 Leonding, Paschinger
Straße 90, Ab­teilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, oder per E-
Mail  ir@rosenbauer.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktio­närsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf, nach­zuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
 
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Ta­gesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vor­stand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda
Königstorfer, oder per E-Mail  ir@rosenbauer.com übermittelt werden.
 
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die
rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus:
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von
Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen
werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 10. Mai 2016 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die
Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle
Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
 
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rosenbauer.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz
und bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 10.
Mai 2016 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
 
Bei Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine
Depotbestäti­gung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 17. Mai
2016 aus­schließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss,
nachzuweisen.
Per Post oder Boten
Rosenbauer International AG
Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Paschinger Straße 90
4060 Leonding
Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Per E-Mail:  ir@rosenbauer.com; wobei die Depotbestätigung in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000922554 im Text
angeben
 
Bei Namensaktien bedarf es zur Teilnahme an der Hauptversammlung seitens der im
Aktienbuch eingetragenen Aktionäre keiner Anmeldung vor der Hauptversammlung.
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Perso­nen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000922554,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Haupt­versammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 10. Mai 2016
beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegen­genommen.
 
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt wer­den können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post oder Boten
Rosenbauer International AG
Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Paschinger Straße 90
4060 Leonding
Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Per E-Mail:  ir@rosenbauer.com; wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzu­schließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rosenbauer.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
per­sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 19. Mai 2016 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionären Dr. Johannes Freiler-Waldburger,
General Counsel and Group Compliance Officer, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Für die Bevollmächtigung von Dr. Johannes
Freiler-Waldburger ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rosenbauer.com ein spezielles Voll­machtsformular abrufbar, welches der
Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-
Mail, Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Dr. Johannes Freiler-
Waldburger, General Counsel and Group Compliance Officer, unter Tel. +43 (732)
6794-5316 oder E-Mail  Johannes.Freiler-Waldburger@rosenbauer.com.
 
Der Aktionär hat Dr. Johannes Freiler-Waldburger Weisungen zu erteilen, wie
dieser (oder allenfalls ein von Dr. Johannes Freiler-Waldburger bevollmächtigter
Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Dr. Johannes Freiler-Waldburger übt
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten
Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte
beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur
Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
 
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesell­schaft im Betrag von EUR 13.600.000,-- eingeteilt in 6.800.000
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Haupt­versammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 6.800.000.
 
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und bei der Registrierung einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis zur
Identifikation bereit zu halten.
 
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9.30 Uhr.
 
Leonding, im April 2016
 
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Rosenbauer International AG
Mag. Gerda Königstorfer
Tel.: 0732/6794-568 
gerda.koenigstorfer@rosenbauer.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Rosenbauer International AG
             Paschingerstrasse 90
             A-4060 Leonding
Telefon:     +43(0)732 6794 568
FAX:         +43(0)732 6794 89
Email:        ir@rosenbauer.com
WWW:      www.rosenbauer.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000922554
Indizes:     WBI, ATX Prime
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Rosenbauer International AG, übermittelt durch news aktuell

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