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Villeroy & Boch AG

EANS-Stimmrechte: Villeroy & Boch AG
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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  Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG (Wesentliche Beteiligung)
Angaben zum Mitteilungspflichtigen:
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Name:    Luitwin-Gisbert von Boch-Galhau
Staat:   Deutschland
Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG (wesentliche
Beteiligung)
Herr Luitwin-Gisbert von Boch-Galhau, Deutschland, hat uns am 14.02.2011 gemäß §
21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG
am 17.11.2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 17,74 %
(2.491.132 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihm 13,94 % (1.957.696 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
WpHG zuzurechnen, davon 1,10 % (154.000 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz
1 Nr. 6  WpHG. Weitere 3,37 % (472.726 Stimmrechte) sind ihm nach § 22 Abs. 1
Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Vor diesem Hintergrund hat Herr Luitwin-Gisbert von Boch-Galhau, Deutschland,
uns ergänzend dazu gemäß § 27a Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:
a) Die Erhöhung der Stimmrechtsanteile an der Villeroy & Boch AG erfolgte
lediglich durch Zurechnung von Stimmrechtsanteilen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
WpHG. Es liegt keine Investition vor, die der Umsetzung strategischer Ziele oder
der Erzielung von Handelsgewinnen dient.
b) Herr Luitwin-Gisbert von Boch-Galhau beabsichtigt nicht, innerhalb der
nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise an
der Villeroy & Boch AG zu erlangen.
c) Herr Luitwin-Gisbert von Boch-Galhau strebt keine Einflussnahme auf die
Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der Villeroy &
Boch AG an. Ausgenommen hiervon ist die Ausübung von Stimmrechten in der
Hauptversammlung der Villeroy & Boch AG, soweit er aus eigenen und zugerechneten
Aktien zur Stimmrechtsausübung berechtigt ist.
d) Herr Luitwin-Gisbert von Boch-Galhau strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Villeroy & Boch AG, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
Die Stimmrechte, die zur Erhöhung seiner Stimmrechtsanteile an der Villeroy &
Boch AG geführt haben, sind ihm lediglich gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG
zuzurechnen. Hinsichtlich des Stimmrechtserwerbs an der Villeroy & Boch AG
wurden daher weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.
Villeroy & Boch AG, 66693 Mettlach
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Branche: Konsumgüter
ISIN: DE0007657231
WKN: 765723
Index: CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr

Original-Content von: Villeroy & Boch AG, übermittelt durch news aktuell

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