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Procter & Gamble Germany GmbH & Co Operations oHG

Landgericht Düsseldorf erlässt einstweilige Verfügung wegen Verletzung eines Gillette-Patents

Taunus (ots)

Am 2. Juni 2017 hat P&G beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung wegen Verletzung eines Gillette-Patents gegen Wilkinson Sword GmbH ("Wilkinson") und Edgewell Personal Care Company ("Egdewell"), beantragt. Das Gericht hat heute eine einstweilige Verfügung erlassen und urteilte, dass Edgewell es unterlassen muss, ihre Ersatzklingen für den Gillette MACH3-Rasierer zu verkaufen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Edgewell und Wilkinson können hiergegen Berufung einlegen.

Mit dem heutigen Urteil sind wir zufrieden. Wie wir bereits erklärt haben als wir den Rechtsstreit begannen, haben wir hart gearbeitet, um eine der besten Rasiertechnologien der Welt zu entwickeln. Unsere Technologie ist einer von vielen Gründen, warum mehr als 750 Millionen Männer weltweit ihr Gesicht Gillette anvertrauen - und wir nehmen es nicht hin, dass Wettbewerber unsere Patente ohne unsere Genehmigung nutzen.

Über Procter & Gamble

Procter & Gamble (P&G) bietet Verbrauchern auf der ganzen Welt eines der stärksten Portfolios mit qualitativ hochwertigen und führenden Marken wie Always®, Ambi Pur®, Ariel®, Bounty®, Charmin®, Crest®, Dawn®, Downy®, Fairy®, Febreze®, Gain®, Gillette®, Head & Shoulders®, Lenor®, Olaz®, Oral-B®, Pampers®, Pantene®, SK-II®, Tide®, Wick® und Whisper®. P&G ist weltweit in 70 Ländern tätig. Weitere Informationen über P&G und seine Marken finden Sie unter www.pg.com und www.twitter.com/PGDeutschland.

Pressekontakt:

Procter & Gamble Service GmbH - Sulzbacher Str. 40,
65824 Schwalbach am Taunus
Gabriele Hässig, Geschäftsführerin Kommunikation und Nachhaltigkeit,
Tel.: +496196 89 6647, Email: haessig.g@pg.com

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