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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

EnBW stellt Antrag auf Übertragung von Reststrommengen auf das Kernkraftwerk Neckarwestheim I
Optimierung von Sicherheit und Wirtschaftlichkeit

Berlin/Karlsruhe (ots)

Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat heute
beim Bundesumweltministerium einen Antrag auf 
Reststrommengenübertragung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim I 
(GKN I) gestellt. Beantragt wurde die Übertragung von insgesamt 46,9 
Terawattstunden (46,9 Milliarden Kilowattstunden) aus dem 
Reststrommengenkontingent des Kernkraftwerks Neckarwestheim II (GKN 
II). Mit der Übertragung dieser Strommenge ergibt sich für GKN I 
rechnerisch eine voraussichtliche Verlängerung der Betriebszeit um 
ca. acht Jahre, also voraussichtlich bis zum Jahr 2017. In Folge 
dieser Reststrommengenübertragung verkürzt sich gleichzeitig auch die
rechnerische Betriebszeit des abgebenden Kernkraftwerks GKN II um ca.
fünf Jahre, also voraussichtlich ebenfalls bis zum Jahr 2017. Mit dem
Antrag nimmt die EnKK ihr im Atomgesetz ausdrücklich verbrieftes 
Recht wahr, die Übertragung von Strommengenkontingenten von einem 
Kraftwerk auf ein anderes zu beantragen.
EnBW-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Utz Claassen: "Wir betreiben 
keine wahltaktische Kosmetik. Wir wollen Synergien heben in den 
Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Wir stellen deshalb 
einen kraftvollen Antrag mit echter Substanz. Dabei orientieren wir 
uns an internationalen Maßstäben - und all dies selbstverständlich in
vollem Einklang mit dem Wortlaut und den Zielen des Atomgesetzes. Wir
stellen heute einen Antrag, der nachhaltig die Sicherheit erhöht, die
Wirtschaftlichkeit verbessert, preisentlastende Effekte schafft, die 
Versorgungssicherheit fördert und wesentlich dem Klimaschutz dient. 
Damit vertreten wir auch die Interessen unserer Kunden und unserer 
Umwelt."
Durch die beantragte Strommengenübertragung bleibt die bisherige 
Konstellation einer Doppelblockanlage am Standort Neckarwestheim 
längstmöglich erhalten und ermöglicht damit die maximale Nutzung der 
daraus resultierenden Synergien zugunsten von Sicherheit und 
Wirtschaftlichkeit über alle Betriebsphasen. Die gleichzeitige 
Beendigung des Leistungsbetriebs von GKN I und GKN II hat den 
zusätzlichen Vorteil, dass GKN II nicht solitär laufen und 
schließlich als letztes Kernkraftwerk in Deutschland stillgelegt 
wird. Die Möglichkeiten auf dem Beschaffungsmarkt verbessern sich 
dadurch ebenfalls, wie auch die Wirtschaftlichkeit von   
Nachbetriebs-, Stilllegungs- und Rückbauphase. Der Betrieb als 
Doppelblockanlage ist darüber hinaus insbesondere auch 
sicherheitstechnisch von großem Vorteil. Der Einsatz des selben 
Personals in beiden Blöcken führt zu einer Summierung, Sicherung und 
Rückkopplung von Erfahrung und Know-how und optimiert damit 
Instandhaltung und Betriebsführung. Für die Region bedeutet dieser 
Schritt eine langfristige Sicherung von mehr als 400 Arbeitsplätzen 
am Standort Neckarwestheim und gleichzeitig den Erhalt eines 
wesentlichen Wirtschaftsfaktors. Baden-Württemberg bewahrt sich mit 
dieser Übertragung seine zuverlässige, CO2-arme und sichere 
Stromversorgung im Land und die Bundesrepublik eine international 
wettbewerbsfähige Energieversorgung.
Das Atomgesetz sieht ausdrücklich vor, dass Strommengenkontingente
von einem Kraftwerk auf ein anderes übertragen werden können. Der 
Antrag der EnKK folgt damit vollumfänglich der Logik und dem Geist 
des Gesetzes. Mit diesem Antrag wird in der Summe keine zusätzliche 
Kilowattstunde Strom mit Kernenergie erzeugt. Aus Sicht der 
Rechtsberatung der EnBW ist die Rechtslage so eindeutig, dass das 
Bundesumweltministerium dem Antrag stattgeben muss. "Uns ist die 
Feststellung wichtig, dass mit der beantragten 
Reststrommengenübertragung nur eine Umverteilung von Reststrommengen 
und keine generelle Laufzeitverlängerung verbunden ist. Eine 
generelle Laufzeitverlängerung kann nur der Gesetzgeber durch eine 
Änderung des Atomgesetzes ermöglichen," betont Dr. Hans-Josef Zimmer,
Vorsitzender der Geschäftsführung der EnBW Kernkraft GmbH.
Wenn dabei gleichwohl auch die öffentliche Diskussion über die 
Rolle der Kernenergie im Energiemix der Zukunft einen Impuls erfahren
sollte, würde die EnBW dies durchaus begrüßen. Dies auch vor dem 
Hintergrund, dass Bundesumweltminister Gabriel mit Blick auf den 
internationalen Klimaschutz vor kurzem erst selbst das Ziel 
formuliert hat, Deutschland solle seine Treibhausgas-Emissionen - 
statt wie bisher geplant um 30 Prozent - sogar um 40 Prozent  bis 
2020 unter das Niveau von 1990 mindern. "Angesichts der akut 
drohenden Klimakatastrophe darf es nicht länger Tabus geben", meint 
Prof. Dr. Utz Claassen. "Wir brauchen eine Modernisierung des 
Atomkonsenses, mit der uns durch sicherheitstechnisch flankierte 
längere Laufzeiten ein Zeitfenster, ein Geldfenster und ein 
Forschungs- und Entwicklungsfenster geöffnet wird, um verbesserte 
regenerative Technologien und geeignete Speichertechnologien für eine
ressourcenschonende und emissionsfreie Zukunft zu entwickeln. Es wäre
fatal, wenn wir durch ein übereiltes Abschalten der Kernkraftwerke 
fossile Erzeugungsstrukturen über Jahrzehnte zementieren würden."

Pressekontakt:

EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93

76131 Karlsruhe
Tel: + 49 7 21/63-1 43 20
Fax: + 49 7 21/63-1 26 72
unternehmenskommunikation@enbw.com
www.enbw.com

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