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Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)

BundeswehrVerband erhebt verfassungsrechtliche Bedenken gegen Vorschläge der Zukunftskommission
Auf Wehrgerechtigkeit darf nicht verzichtet werden

Berlin (ots)

Gertz: Hauptzweck der Streitkräfte ist Verteidigung
   und nicht Krisenintervention
Der Vorsitzende des BundeswehrVerbandes, Oberst Bernhard Gertz,
hat erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschläge
der "Zukunftskommission" vorgebracht. Der Verfassungsgrundsatz,
nachdem die Streitkräfte zur Bündnis- und Landesverteidigung
aufgestellt werden, sei von der Kommission ins Gegenteil verkehrt
worden, so Gertz.
In dem Bericht der Kommission, der am 23. Mai von
Altbundespräsident Richard von Weizsäcker vorgestellt wurde, wird
empfohlen, Fähigkeiten, Strukturen und Umfänge der Bundeswehr primär
aus der Eignung zur Krisenintervention abzuleiten. Mit den dafür
bereitgestellten Kräften müsse im Wesentlichen auch die
Bündnisverteidigung geleistet werden. Dazu Gertz: "Die Kommission
will die Kräfte, die für Konfliktregelungseinsätze vorgesehen sind,
deutlich vergrößern. Das ist der richtige Weg, wenn man die Soldaten
und ihre Familien nicht überfordern will. Aber eine Focussierung auf
Kriseneinsätze verkehrt eigentlich das, was der Hauptzweck der
Streitkräfte ist - Landes- und Bündnisverteidigung - ins Gegenteil."
Man müsse allerdings auch darauf achten, dass Parlament und Regierung
Instrumente zur Krisenprävention entwickeln.
Als "verfassungsrechtlich nicht gangbar" bezeichnete Gertz den
Vorstoß, die Zahl der Wehrpflichtigen von 130 000 auf 30 000 Mann zu
reduzieren. "Wer auf die Wehrgerechtigkeit verzichtet, wird ein
verfassungsrechtliches Problem haben", sagte der
DBwV-Bundesvorsitzende. Als ernst zu nehmenden Hinweis im
Kommissionsbericht wertete Gertz das Minderheitsvotum des
Kommissionsmitgliedes Knut Ibsen. "Dieses Votum bringt die
Verfassungswidrigkeit vollständig auf den Punkt", so der
Verbandschef.
Der Kommissionsbericht enthält nach den Worten des
Bundesvorsitzenden auch zahlreiche "hilfreiche Vorschläge", die in
den künftigen Reformplänen für die Bundeswehr berücksichtigt werden
müssten. Dazu gehören u.a. die Verbesserung der
Unteroffizierausbildung (Feldwebellaufbahn), die Angleichung der
Ostbezüge an das Westniveau und eine verbesserte Besoldungsstruktur
für Mannschaftslaufbahnen.
Die Empfehlung der Kommission, ein neues Personalstärke- und
Strukturanpassungsgesetz zu erlassen, das die Reduzierung des
Personalbestandes sozialverträglich macht, begrüßte Gertz
ausdrücklich.

Rückfragen bitte an:

Wilfried Stolze
Tel.-Nr. 0228 / 3823-214

Original-Content von: Deutscher BundeswehrVerband (DBwV), übermittelt durch news aktuell

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