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Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

Kostenerstattung ist Patientenrecht

Berlin (ots)

"Die Wahl der Kostenerstattung anstelle des
Sachleistungsprinzips ist seit dem 1. Januar 2004 ein verbrieftes
Recht des Patienten. Zum ersten Mal können jetzt alle gesetzlich
Versicherten innovative zahnmedizinische Behandlungen unbeschränkt
wählen, ohne dabei ihren Kassenanteil zu verlieren. Und es gibt ein
komplett transparentes Abrechnungsverfahren", erklärte der amtierende
Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Jürgen
Fedderwitz, anlässlich der aktuellen Diskussion um die Nutzung der
Kostenerstattung bei zahnärztlichen oder kieferorthopädischen
Leistungen.
Von Seiten einiger Krankenkassen werde die Kostenerstattung
derzeit offensichtlich unterlaufen, obwohl sie an sich, so Fedderwitz
weiter, "ein förderungswürdiges Prinzip" sei. Problematisch sei
allerdings, dass der Gesetzgeber eine Reihe bürokratischer Hürden
eingebaut habe, die es genau zu beachten gelte. Folgende Punkte sind
zu berücksichtigen:
- Die Entscheidung über die Wahl der Kosterstattung liegt allein
     beim Patienten. 
   - Die Krankenkassen müssen Ihre Versicherten vor der Wahl beraten.
   - Die Kostenerstattung kann nur für die gesamte ambulante
     ärztliche Versorgung gewählt werden. 
   - Zahnärzte ohne Kassenzulassung darf der Patient nur mit
     Zustimmung der Krankenkasse aufsuchen. 
   - Der Patient hat Anspruch auf Erstattung der Kosten, die die
     Krankenkasse bei Sachleistung übernehmen würde. Allerdings kann
     die Kasse einen bestimmten Betrag für Verwaltung und fehlende
     Wirtschaftlichkeitsprüfung abziehen. 
   - Die Entscheidung zugunsten der Kostenerstattung gilt für
     mindestens ein Jahr.
Für Rückfragen: 
Dr. Reiner Kern
Tel.: 030 - 28 01 79 - 27 
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kasssenzahnärztliche Bundesvereinigung 
50931 Köln
Universitätsstr. 73 
Internet: www.kzbv.de

Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), übermittelt durch news aktuell

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