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Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - VSHEW

Gesetzentwurf zur Novelle des Gemeindewirtschaftsrechts im Landtag: Kommunale Unternehmen haben Bedenken

Reinbek (ots)

Energiewende wird ausgebremst - Wirtschaftliche Paralysierung der Stadtwerke durch zusätzliche Aufsichtsrechte der Gemeindevertreter

In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause wird der Kieler Landtag am 16. September 2015 in erster Lesung einen Entwurf zur Änderung der Gemeindeordnung beraten. Ziel des Gesetzentwurfs aus der Feder des Innenministeriums soll es sein "die Kommunalwirtschaft zu stärken". Insbesondere soll der Entwurf nach Wunsch des Innenministeriums zusätzliche Möglichkeiten schaffen, die Energiewende aktiv mitzugestalten und den Ausbau einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur voranzutreiben. "Wir brauchen Stadt- und Gemeindewerke, die sich auf dem Telekomunikations- und Energiemarkt bestmöglich beteiligen können".

Diese Ziele befürworten die Verbände der kommunalen Wirtschaftsunternehmen, der Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft (VSHEW) und der Verband Kommunaler Unternehmen Nord (VKU-Nord). Sie halten den Gesetzesentwurf insgesamt jedoch für wenig tauglich, diese Ziele zu erreichen. "Die geplanten Regelungen bewirken genau das Gegenteil" kritisiert der VSHEW-Vorsitzende Helge Spehr. "Sie werden die Stadtwerke wirtschaftlich paralysieren, wenn sie umgesetzt werden", bestätigt Thomas Kanitz, Vorsitzender des VKU-Nord.

Positiver Ansatz

Der bisherige Entwurf im "Gesetz der Landesregierung zur Stärkung der Kommunalwirtschaft" enthält zwar Änderungen der Gemeindeordnung, wonach Gemeinden sich im Bereich der Energiewirtschaft stärker und einfacher beteiligen können (insbesondere in § 101a GO-E). Das ist zu begrüßen und im Sinne des Koalitionsvertrags.

Behinderung kommunaler Wirtschaft

Gleichzeitig enthält der Entwurf aber gegenläufige Änderungen, welche die Betätigung der kommunalen Wirtschaft in Form privater Gesellschaften massiv behindern. Bei diesen Änderungen geht es offenbar darum, die Kommunalaufsicht stärker zu befähigen, möglichen Gefahren für die Gemeinden entgegenzuwirken, die durch wirtschaftliche Betätigung ihrer privatrechtlichen GmbHs oder AGs entstehen können. Dieses Ziel ist legitim. Den Risiken begegnen derzeit alle Bundesländer in ihren Gemeindeordnungen im Wesentlichen mit folgenden Vorgaben:

   1. Reduzierung der Tätigkeit auf ein wichtiges Interesse an der 
      Gesellschaftsgründung
   2. Begrenzung der Haftung
   3. Angemessener Einfluss der Gemeinde auf die Gesellschaft
   4. Mindestanforderungen an die Rechnungslegung

Gesetzesentwurf beschränkt Flexibilität

Der vorliegende Gesetzesentwurf aus Schleswig-Holstein geht jedoch weit über das bundesweit übliche Schutzniveau hinaus. Hier werden die von den kommunalen Gremien explizit gewollte Eigenverantwortlichkeit, Handlungsfreiheit und Flexibilität privatwirtschaftlicher kommunaler Unternehmen abgeschafft. Dies geschieht vor allem durch eine stark ausgeweitete Bindung der Gesellschaftsorgane an Weisungen der Gemeinde.

Fazit

Generell sollte der Entwurf den Zielen des Koalitionsvertrags dienen, nämlich eine Erweiterung der kommunalwirtschaftlichen Betätigung im Rahmen der Energiewende. Das ist vorliegend nicht der Fall. Weitere administrative Ziele sollten hiermit nicht vermengt und aus dem Entwurf herausgehalten werden.

Der Landtag ist (auf)gefordert, den Gesetzentwurf der Landesregierung nachzubessern!

Pressekontakt:

Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft
e.V.
Dr. Dieter Perdelwitz (Geschäftsführer)
Tel.: (040) 72 73 73 90
Mobil: (0151) 40 10 82 40
E-Mail: perdelwitz@vshew.de
Internet: www.vshew.de

Verband kommunaler Unternehmen Nord
Detlef Palm
Tel.: (040) 72 73 73 80
Mobil: (0175) 93 52 866
E-Mail: palm@vku.de

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  • 09.07.2015 – 11:12

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