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Gefahr in der Adventszeit - umgekippte Kerzen, Kaminfunken oder Kurzschlüsse in der Weihnachtsbeleuchtung führen zu einem Anstieg bei Wohnungsbränden

Gefahr in der Adventszeit - umgekippte Kerzen, Kaminfunken oder Kurzschlüsse in der Weihnachtsbeleuchtung führen zu einem Anstieg bei Wohnungsbränden
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Wetter/Ruhr (ots)

Markenrauchmelder schützen, da sie einen Brand verlässlich melden und die Bewohner rechtzeitig warnen.

Die vergangenen Jahre zeigen es: trotz erhöhter Sensibilität in den vorweihnachtlichen Wochen kommt es vermehrt zu Wohnungsbränden. Rund 700 Menschen sterben durchschnittlich bei jährlich etwa 200.000 Wohnungsbränden in Deutschland. Besonders tückisch sind in der Nacht ausbrechende Brände. "Das durch den Brand frei werdende Kohlenmonoxid ist geruchlos und beeinträchtigt als Atemgift den Sauerstofftransport im menschlichen Körper. Es führt äußerst schnell zu Bewusstlosigkeit. Ein Rauchmelder schlägt rechtzeitig Alarm und ermöglicht den Bewohnern, schnell zu reagieren", so Michael Bräuer, Marketingleiter beim Sicherheitsspezialisten ABUS.

Rauchmelder sollten im Flur sowie in allen Schlaf- und Wohnräumen installiert werden - möglichst in der Deckenmitte. In die Küche dagegen gehören sie nicht, denn Küchendämpfe können zu einem Fehlalarm führen. Gleiches gilt für das Badezimmer.

Rauchmelder für jedes Budget

Schon für 15 Euro erhält man heute einen qualitativ hochwertigen Rauchmelder mit VdS-Anerkennung. Dieses Prüfzeichen garantiert die Funktionalität des Melders im Ernstfall. Eine Stufe darüber liegen die sogenannten Funk-Rauchmelder. Sobald ein Melder Alarm auslöst, werden auch die anderen Geräte per Funk angesteuert und alarmieren mit einem durchdringenden Signalton vor der Gefahr. Die Oberklasse der Rauchmelder kann zudem in Alarmsysteme eingebunden werden und setzt auf Wunsch sogar automatisch die Notrufleitstelle über einen Brand in Kenntnis.

Bundesländer mit Rauchmelderpflicht

In sieben Bundesländern besteht bereits eine in den Landesbauordnungen niedergeschriebene Pflicht zur Installation von Rauchmeldern: Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Weitere Informationen zu Rauchmeldern erhalten Sie bei den Sicherheitsexperten von ABUS unter www.abus.de .

Pressekontakt:

Unter www.abus.de/rauchmelder können Sie weiteres Bildmaterial
(Produkte, Anwendungsbilder, Milieubilder, Infografiken) zu diesem
Thema herunterladen.

Tost Relations, Jorga Burri-Grisloff, Remscheider Straße 11a, 40215
Düsseldorf, Telefon: 0211.51588513, Fax: 0211.51588510,
abus@tost-relations.de

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