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Porno-Lizenzen statt Power Productions: Moses Pelham und das Geschäft mit der Scham

Frankfurt (ots)

Der Musikproduzent und Rapkünstler Moses Pelham, der übermorgen nach langer Wartezeit wieder ein eigenes Album ("Geteiltes Leid 3") in die Läden bringen wird, hat zwischenzeitlich über eines seiner Unternehmen mit Porno-Abmahnungen Kasse gemacht. Gegen das Geschäftsmodell der Abmahnfirma läuft eine Sammelklage. Der Gerichtstermin wurde heute festgelegt.

Der sonst freundliche Herr Pelham hält eine Mehrheitsbeteiligung an einer unfreundlichen Firma: Es handelt sich um die Digiprotect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien GmbH. Diese betreibt das Geschäftsmodell, Nutzer von Internet-Tauschbörsen wegen Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Dazu schließt Digiprotect zunächst Lizenzverträge, z.B. mit Pornoproduzenten. Die gestatten Digiprotect, illegale Downloads ihrer Filme abzumahnen. Laut abmahndatenbank.de sind es über 200 aussagekräftige Titel: z.B. "Anal Inferno" und "Gangbang Junkies #5". Wer von Digiprotect bezüglich eines solchen Titels abgemahnt wurde, dürfte peinlich berührt sein. Zumal die Anwälte, mit denen Digiprotect arbeitet, nicht gerade zimperlich sind. Bis vor kurzem drohten diese, "eine Auswahl der Gegner aus offenen und anhängigen Mandatsverhältnissen" im Internet zu veröffentlichen. Ein Porno-Pranger für Zahlungsunwillige? Bei diesen Aussichten wollten viele Abgemahnte wohl lieber zahlen. Dabei müsse man aus rechtlicher Sicht für speziell diese Abmahnungen nicht bezahlen - ob der illegale Download stattgefunden hat oder nicht. So meint Rechtsexperte Sven Hezel, selbst Rechtsanwalt, der auch schon einige beschämte Familienväter gegen Digiprotect vertreten hat: "Diese spezielle Lizensierung von Pornofilmen dürfte unwirksam sein. Die Grenze setzt das Jugendschutzrecht: Internet-Tauschbörsen sind nämlich anonym und so können sich auch Minderjährige dort Pornofilme herunterladen. Eine solche unkontrollierte Verbreitung ist nicht zulässig. Wenn aber die Porno-Lizenz unwirksam ist, ist auch die darauf aufbauende Abmahnung unberechtigt." Diesen Worten hat Herr Hezel Taten folgen lassen und mit seinem Unternehmen metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft GmbH für 23 Betroffene die erste Sammelklage gegen Digiprotect beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Ob die Betroffenen tatsächlich Filme gedownloadet haben, bleibt offen, viele beteuern jedoch ihre Unschuld. "Metaclaims möchte in jedem Fall eine Entschädigung für möglichst viele Betroffene erreichen.", so Anwalt Sven Hezel. Der öffentliche Verhandlungstermin wird am 02.05.2013 stattfinden, wie das Landgericht Frankfurt heute festgelegt hat. Wenn die Sammelklage Erfolg hat, dürfte das Geschäftsmodell mit den Porno-Abmahnungen überholt sein.

Pressekontakt:

siehe www.sammelklage.org

Original-Content von: metaclaims Sammelklagen FinanzierungsGmbH, übermittelt durch news aktuell

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