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Verbraucherrat: Bautechnik
Heizenergie effektiv nutzen
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Berlin (ots)

Selbstverständlich soll das Haus im Winter kuschlig warm sein! Da das Heizen den größten Teil der Energie im Haushalt verbraucht und die Brennstoffkosten steigen, gibt es guten Grund, die Heiztechnik unter die Lupe zu nehmen. Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage birgt erhebliches Einsparpotenzial. Das kann auch nachträglich geschehen.

Das Problem: hydraulischer Abgleich wird eingespart

Der hydraulische Abgleich gehört zur funktionstüchtigen Warmwasserheizung und ist von der Installationsfirma nach dem Einbau aller Komponenten durchzuführen. Als Voraussetzung dienen Berechnungen eines Fachplaners, aus denen Heizkörpergrößen, Querschnitte der Rohrleitungen und Armaturen, Einstellwerte für die Einregulierung der Thermostatventile und die Auslegung der Umwälzpumpe resultieren. Viele Hauseigentümer verzichten jedoch aus Kostengründen auf eine solche Planung. Sie verlassen sich stattdessen auf Erfahrungen von Heizungsbaufirmen, die oft keine eigenen Planungsleistungen erbringen. Deshalb sind Heizungsanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern meist nach "Erfahrungswerten" ausgeführt. Durch Sicherheitszuschläge geraten sie oft überdimensioniert. So bewirkt eine zu große Umwälzpumpe einen zu starken Durchfluss der näher gelegenen Heizkörper, entlegenere Räume werden dagegen unzureichend beheizt.

Worauf kommt es an?

Ein nachträglicher hydraulischer Abgleich soll dafür sorgen, dass die im Heizkessel erzeugte Wärmeenergie über die Heizflächen bedarfsgerecht alle Räume des Gebäudes erwärmt. Dazu müssen genau definierte Strömungsverhältnisse eingestellt werden: Denn von der Umwälzpumpe zu den Heizkörpern und zurück soll bei vorgegebener Vor- und Rücklauftemperatur immer genau die zur Wärmeabgabe benötigte Wassermenge fließen. Innerhalb des Heizkörpers benötigt das Wasser ausreichend Zeit, um genügend Energie abgeben zu können. Auch zur Ermittlung der Daten für den nachträglichen hydraulischen Abgleich sind Planungsleistungen nötig.

Fehler vermeiden: keine Maßnahmen mit erhöhtem Energieverbrauch

Um die Heizleistung von ungünstig gelegenen Heizkörpern zu verbessern, lässt sich die Vorlauftemperatur anheben. Dadurch werden entfernter gelegene Heizkörper erwärmt, auch wenn nicht ausreichend Heizwasser durch sie hindurchfließt. Doch diese Maßnahme wirkt sich auf das Gesamtsystem aus und führt insgesamt zu erhöhtem Energieverbrauch.

Wichtig: alle technischen Details berücksichtigen

Beim nachträglichen hydraulischen Abgleich werden die Strömungsverhältnisse in der Anlage so gestaltet, dass von der Umwälzpumpe zu den Heizkörpern und zurück immer genau die zur Wärmeabgabe benötigte Wassermenge fließen kann. Näher im Rohrleitungsverbund gelegene Heizkörper werden gedrosselt, weiter entfernte dagegen weniger oder gar nicht. Dazu müssen regulierbare Armaturen an den Heizkörpern vorhanden sein. Bei großen Anlagen ist sogar der Einbau zusätzlicher Strangregulierventile notwendig. Zur Vorbereitung des Abgleichs müssen deshalb Leitungsverläufe einschließlich vorhandener Stellventile bekannt sein. Vor allem die hydraulische Entfernung der einzelnen Heizkörper zur Umwälzpumpe und die Dimensionierung der Rohrleitung sind wichtig. Erst nach Abschluss aller vorbereitenden Maßnahmen können die Arbeiten durch eine Heizungsbaufirma erfolgen. Dabei kann der Austausch nicht regulierbarer Thermostatventile oder der Einbau einer neuen Umwälzpumpe notwendig werden.

BSB-Tipp von Servicepartner Dipl.-Ing. Hartmut Wisatzke, Energie- und Solarberatung, Leipzig:

Hauseigentümer sollten Kosten und Aufwand zum nachträglichen hydraulischen Abgleich ihrer Heizanlage nicht scheuen. Denn energetisch lohnt er sich durchaus. 10-15 Prozent und mehr Energieersparnis sind möglich. Hinzu kommt die Komfortverbesserung durch gleichmäßig und bedarfsgerecht erwärmte Räume. Zu bedenken ist auch, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit ihren Programmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden und zum Einsatz regenerativer Energien nur hydraulisch abgeglichene Heizungsanlagen fördert.

www.bsb-ev.de

Pressekontakt:

Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
Kleine Alexanderstraße 9-10
10178 Berlin
Tel. 0303128001
E-Mail:office@bsb-ev.de
www.bsb-ev.de

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