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Wartung technischer Anlagen im Einfamilienhaus

Berlin (ots)

Etwa die Hälfte aller Heizungsanlagen ist fehlerhaft einreguliert und nur ein Drittel aller Neuanlagen wird regelmäßig gewartet. Durch einen tropfenden Wasserhahn gehen bis zu 17 Liter Trinkwasser pro Tag verloren. Eine halbe Million Kubikmeter Abwasser sickert in Deutschland durch defekte Kanalrohre auf Privatgrundstücken ins Erdreich. Es gibt gute Gründe, Wartungsverträge für haustechnische Anlagen abzuschließen.

Das Problem: Durch Unwissenheit und Kostengründe wird Wartung vernachlässigt

Sowohl Kostengründe als auch Unwissenheit können dazu führen, die Wartung technischer Anlagen zu vernachlässigen. Aber bereits die Energieeinsparverordnung 2002 forderte, Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie raumlufttechnische Anlagen sachgerecht zu bedienen, zu warten und instand zu halten. Gehen von einer haustechnischen Anlage aufgrund fehlender Wartung Gefahren für Mensch und Umwelt aus, kann das ordnungs- und strafrechtliche Konsequenzen haben.

Worauf kommt es an?

Die wichtigsten Wartungsaufgaben im Einfamilienhaus entfallen auf die drei haustechnischen Gewerke Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik. Diese technischen Systeme unterliegen Alterung und Verschleiß. Sie weisen kritische Punkte auf, die sorgfältig zu kontrollieren sind. Eine Wartung sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen.

Darauf ist zu achten: Heizungsinspektion jährlich, Solartechnik einbeziehen

Im Heizungssystem vollzieht sich ein natürlicher Alterungsprozess durch Korrosions-und Kalkablagerungen. Verbunden mit Lufteinschlüssen entstehen Engstellen im Rohrnetz. Ein Teil der Fußbodenheizung ist kühler, Heizkörper werden nicht richtig warm, die Kesseltemperatur muss höher gedreht und eine stärkere Pumpe eingebaut werden. Die Dauerleistung einer in kalten Jahren bis zu 1800 Stunden laufenden Heizung bleibt nicht ohne Folgen. Eine jährliche Inspektion durch einen Fachbetrieb sollte deshalb Pflicht sein. Zur allgemeinen Wartung einer Anlage mit Niedertemperatur- oder Brennwertkessel zählen u.a. die Überprüfung des CO2-Gehalts im Abgas, das Einstellen der Taktung zwischen Ein- und Ausschalten des Brenners, das Reinigen der Heiz- und Wärmetauscherflächen im Kessel, das Austauschen von Verschleißteilen, das Prüfen von Pumpeneinstellung und Betriebsdruck im Rohrnetz, von Nachtabsenkung und witterungsgeführter Vorlauftemperatur.

Zur regelmäßigen Wartung von solarthermischen Anlagen gehört das Überprüfen des pH-Werts des Glykolgehalts und des Betriebsdrucks. Auf Luftgeräusche in der Pumpe ist zu achten, auf das Öffnen und Schließen der Schwerkraftbremse und die Anlagenregelung mit Vor- und Rücklauftemperaturen.

Wichtig: Wohnraumlüftung alle zwei Jahre warten lassen

Kontrollierte Wohnraumlüftung in einem Niedrigenergiehaus mit dichter Gebäudehülle sorgt für dauerhafte Lufterneuerung auch nachts und bei Abwesenheit der Bewohner. Das ist vor allem für die kritischen Stellen wie Schlafzimmerlüftung und Badezimmerentfeuchtung wichtig. Unvermeidbare Gerüche aus Küche, Bad und WC werden direkt abgesaugt, Schadstoffkonzentrationen der Raumluft reduziert, Emissionen aus Möbeln, Klebstoffen und Haushaltschemikalien kontrolliert aus den Räumen befördert.

Die Wartung ist mindestens alle zwei Jahre durchzuführen. Dazu gehört die Reinigung des Abluftkanals, der Abluftventile und des Wärmetauschers, das Kontrollieren der Betriebsgeräusche und des Kondensatablaufs, das Befüllen des Kondensat-Siphons. Filter sollten alle drei bis sechs Monate gewechselt werden.

Achtung: Trinkwasseranlagen und Abwasserleitungen gleichermaßen prüfen

Beim Trinkwasser als das am strengsten kontrollierte Lebensmittel mindert eine Hausinstallation, die nicht den anerkannten Regeln der Technik und demnach nicht der Trinkwasserverordnung entspricht, die hohe Qualität. Zudem fordern gesetzliche Bestimmungen vom Eigentümer das ordnungsgemäße Errichten und Erhalten der Trinkwasseranlage. Deshalb sollte ein SHK-Innungsfachbetrieb einmal jährlich prüfen, ob Sicherungseinrichtungen, Speicher-Wassererwärmer, Filter und Rohrleitungen in Ordnung sind. Dabei werden auch Ursachen für Wasserverfärbungen, Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigungen aufgedeckt.

Sobald Wasser im Abfluss verschwindet, sieht man es nicht mehr. Dennoch müssen Hauseigentümer dafür sorgen, dass das Abwasser über intakte Rohrleitungen vom Grundstück fließt. Die Überprüfung eines verstopfungsfreien Betriebs ohne Geruchsbelästigung und die Untersuchung von Ablauf-, Fließ- und Pumpgeräuschen gehören ebenso zur Wartung wie die Inspektion von Reinigungs- und Rückstauverschlüssen, Hebeanlagen, Schächten und Belüftungsventilen. Tipp von Jens-Uwe Nieß, Freier Sachverständiger für Haus- und Sanitärtechnik und Servicepartner des Bauherren-Schutzbund e.V.: Regelmäßige Wartung der haustechnischen Anlagen insgesamt erspart Kosten, Ärger und schafft positive Effekte. Wer beispielsweise seine Heizungsanlage jährlich warten lässt, kann bis zu 20 Prozent Energie einsparen und muss keine lästigen Betriebsgeräusche ertragen. Positiv schlagen eine längere Lebensdauer der Komponenten, weniger Transportverluste und ein besserer Wirkungsgrad zu Buche. Auch gesetzliche Bestimmungen wie etwa das Wasserhaushaltsgesetz sind leichter einzuhalten. In einigen Bundesländern beispielsweise muss der Grundstückseigentümer bis Ende 2015 eine Dichtheitsprüfung aller vorhandenen Grundleitungen vorweisen.

Pressekontakt:

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Bundesbüro
Kleine Alexanderstraße 9-10
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Tel.: 030/3128001
E-Mail: office@bsb-ev.de
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