Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mehr verpassen.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Gefährliche Produkte 2017 veröffentlicht
BAuA informiert über Produktsicherheit in Deutschland

Dortmund (ots)

Mehr als ein Drittel der gefährlichen technischen Produkte, die die deutsche Marktüberwachung beanstandete, kamen aus heimischer Produktion. Das berichtet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Informationsdienst "Gefährliche Produkte 2017". Im jährlich erscheinenden Bericht zur Produktsicherheit wertet die BAuA unter anderem die Meldungen des europäischen Schnellwarnsystems RAPEX statistisch aus. 35 Prozent der von deutschen Marktüberwachungsbehörden gemeldeten gefährlichen Produkte stammten aus hiesiger Produktion, wobei die Mehrzahl dieser Meldungen auf den Bereich der Kraftfahrzeuge entfällt. Über die statistischen Auswertungen hinaus beleuchtet der Bericht auch tödliche Arbeitsunfälle mit Geräten und Maschinen.

2016 verstießen über zwei Drittel der über RAPEX gemeldeten Produkte allgemein gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Die weitaus größte Gruppe umfasst dabei Produkte aus dem Bereich "Fahrzeuge und Aufbauten", wozu auch Fahrzeugteile beziehungsweise -zubehör zählen. Von diesen Produkten gehen in den meisten Fällen mechanische Gefährdungen aus, beispielsweise infolge von Bauteilbrüchen oder Festigkeitsmängeln. Zum ersten Mal informiert der Bericht auch über RAPEX-Meldungen, die aufgrund von Verstößen gegen die REACH-Verordnung erfolgten. Das betrifft 45 Produkte, wovon mehr als zwei Drittel auf die Kategorie "Bedarfsgegenstände für Heim und Freizeit" entfallen. Hier handelt es sich fast ausschließlich um Kleidungsstücke wie Damenschuhe oder Lederhosen, bei denen der Chromgehalt deutlich überschritten wurde. 20 Prozent der Produkte fallen in die Kategorie "Spielzeuge". Bei diesen werden häufig die Grenzwerte gesundheitsgefährdender Stoffe wie Nickel oder Blei überschritten.

Da mehr Meldungen im Bereich der REACH-Verordnung erfolgten, ist im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Produkte, die gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verstießen deutlich gesunken. Insgesamt 15 Meldungen entfielen 2016 auf diesen Bereich, wobei die Produktgruppen "Kosmetik" und "Bedarfsgegenstände für Heim und Freizeit" am stärksten vertreten sind. Auch in diesen Kategorien bestand überwiegend eine Gefährdung durch chemische Stoffe. So wurden etwa in Lederbekleidung die Grenzwerte für Farbstoffe oder Chrom VI überschritten. In kosmetischen Mitteln wie beispielsweise Tätowierfarben fand sich unter anderem das Schwermetall Barium.

Im Jahr 2016 machte das BAuA-Produktsicherheitsportal 190 Produktwarnungen und -rückrufe bekannt. Darunter befanden sich vor allem Lebensmittel, die Fremdkörper aufwiesen oder fehlerhaft verpackt waren (52), Elektrogeräte und -zubehör (24) sowie Sport- und Freizeitartikel (22).

Eine Auswertung von Unfallberichten zu tödlichen Arbeitsunfällen mit technischen Produkten vervollständigt den Bericht. Für das Jahr 2016 erhielt die BAuA bis zur Drucklegung des Berichtes von 142 Unfällen Kenntnis. An 107 dieser tödlichen Unfälle waren technische Produkte beteiligt. In rund 70 Prozent der Fälle ist ein Fehlverhalten der Betroffenen als Unfallursache anzunehmen. Der Bericht schließt mit den amtlichen Bekanntmachungen in 2016.

"Gefährliche Produkte 2017. Informationen zur Produktsicherheit"; Isabell Bentz, Annegret Bilinski, Tobias Bleyer, Jochen Blume, Marie Pendzich; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2017; doi:10.21934/baua:bericht20170221; 72 Seiten. Den Bericht (PDF-Format) sowie weitere Informationen zur Produktsicherheit gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.produktsicherheitsportal.de. Hier sind auch die im Bericht veröffentlichten Statistiken verfügbar.

Direkter Link: www.baua.de/dok/8688672

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz. www.baua.de

Pressekontakt:

Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-2330
Fax: 0231 9071-2299
E-Mail: presse@baua.bund.de
www.baua.de

Original-Content von: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, übermittelt durch news aktuell