Signale / Kommentar von Christian Matz zum Selbstbestimmungsgesetz
Mainz (ots) - Das neue Selbstbestimmungsgesetz ist grundsätzlich zu begrüßen. Zum einen, weil die Neuregelung kommen musste: Mehrmals hat das Bundesverfassungsgericht Teile des bisherigen Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Zudem wurden dessen Vorgaben von Betroffenen als demütigend empfunden. Ihnen nun zu helfen, ist ein gesellschaftlicher Fortschritt. Gleichwohl dürfen, bei aller unberechtigten ...