Mitteldeutsche Zeitung zum Bundesverfassungsgericht
Halle (ots) - Wie das Bundesverfassungsgericht besser geschützt werden kann, muss allerdings gut überlegt werden. Manche gut gemeinte Regel kann auch nach hinten los gehen und die Arbeit des Gerichts behindern. Es gibt nun den Vorschlag, die Zwei-Drittel-Mehrheit für die Wahl der Verfassungsrichter künftig im Grundgesetz zu verankern, so dass zum Beispiel die AfD - falls sie im Bundestag eine Mehrheit hätte - diese ...