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Neu in 2014: Änderungen im Bußgeldkatalog und Reform des Punktesystems
Der ADAC informiert über die wichtigsten Neuerungen

München (ots)

Im neuen Jahr kommen auf Verkehrsteilnehmer und Reisende Änderungen in den Bereichen Verbraucherschutz, Recht und Touristik zu. In Deutschland tritt ab dem 1. Mai ein neues Punktsystem in Kraft. Anstatt der bisherigen 18 Punkte gibt es dann nur noch acht, die Eintragungsgrenze liegt dann bei 60 statt 40 Euro. Die Pflichtseminare, sowie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen fallen weg. Zudem werden ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert.

   - Im Zusammenhang mit dem neuen Punktsystem gibt es zum 1. Mai 
     auch Änderungen im Bußgeldkatalog. Das Benutzen des 
     Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei 
     unter 18-Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei 
     Eis und Schnee oder die Missachtung des polizeilichen 
     Haltegebots werden teurer.
   - Ab Juli gilt auch hierzulande die Warnwestenpflicht. Dann muss 
     in jedem Fahrzeug eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) 
     vorhanden sein.
   - Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung) 
     sollen die Verfahren der Untersuchung transparenter und 
     einheitlicher gemacht werden.
   - Schweiz: Hier gilt ab dem 1. Januar die Lichtpflicht am Tag. 
     Ausgenommen sind Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 1970 zum ersten
     Mal zugelassen worden sind. Für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer
     gilt ebenfalls ab Anfang Januar eine neue Promille-Grenze von 
     0,1.
   - Polen: Hier soll 2014 das Netz der mautpflichtigen Straßen 
     ausgeweitet werden.
   - Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (u.a. 
     Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und 
     Überholverstößen) wird der EU-weite Halterdatenaustausch die 
     Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. 
     Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder 
     effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer 
     Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert 
     werden.
   - Ab Juni ist es Händlern möglich, die Retourkosten einer 
     Onlinebestellung auf den Verbraucher umzulegen. Der Händler ist 
     jedoch verpflichtet seine Kunden vor Vertragsabschluss über 
     dieses Verfahren  zu unterrichten.
   - Das sogenannte "Anti-Abzocke-Gesetz" tritt im Januar 2014 in 
     Kraft. Damit sollen unter anderem. Verkaufs- und 
     Gewinnspielanrufe unterbunden und die mündlichen 
     Vertragsabschlüsse verhindert werden. Ab Januar gilt, 
     Gewinnspielverträge sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich 
     vorliegen. Firmen die dagegen verstoßen können dann mit 
     Bußgeldern von bis zu 300 000 Euro bestraft werden.

Pressekontakt:

Katharina Luca
Tel.: (089) 7676-2412
katharina.luca@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

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