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Bundespolizeidirektion Berlin

BPOLD-B: Drei Haftbefehle am Wochenende vollstreckt

Frankfurt (Oder) (ots)

Frankfurter Bundespolizisten vollstreckten am Wochenende drei Haftbefehle. Zwei Männer konnten ihre Geldstrafen begleichen; ein Gesuchter musste seine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Freitagabend gegen 21:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 33-jährigen Mann als Mitreisenden eines polnischen Reisebusses auf der Bundesautobahn 12. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Berlin im September 2017 Haftbefehl gegen den polnischen Staatsangehörigen erließ. Der 33-Jährige wurde im September 2016 durch das Amtsgericht Berlin Tiergarten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro bzw. 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, brachten ihn Bundespolizisten am Samstag zum Antritt seiner Ersatzfreiheitsstrafe in eine nahegelegene Brandenburger Justizvollzugsanstalt.

Die zweite Feststellung machten Bundespolizisten am Samstag gegen 11:35 Uhr bei der Kontrolle eines 38-jährigen Fußgängers im Stadtgebiet von Frankfurt (Oder). Bei der Überprüfung deckten die Beamten auf, dass die Frankfurter Staatsanwaltschaft im März 2017 einen Haftbefehl gegen den Polen erließ. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hatte den Mann im August 2016 wegen Diebstahls zu 200 Euro Geldstrafe oder 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. In diesem Fall konnte der Mann die geforderte Geldstrafe nebst Kosten begleichen und seine Reise im Anschluss fortsetzen.

Den dritten Haftbefehl des Wochenendes vollstreckten Bundespolizisten am Sonntagmorgen gegen 7:50 Uhr, als sie ein Fahrzeug mit polnischer Zulassung auf der BAB 12 kontrollierten. Gegen den 45-jährigen Fahrer erließ die Staatsanwaltschaft Potsdam im November 2017 einen Vollstreckungshaftbefehl. Das Amtsgericht in Brandenburg an der Havel hatte den Mann bereits im Juni 2016 wegen Diebstahls zu 450 Euro Geldstrafe bzw. 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Der Pole konnte die noch ausstehende Restgeldstrafe in Höhe von 435 Euro begleichen und bewahrte sich so vor dem Gefängnis.

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