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Polizei Hamburg

POL-HH: 170629-5. Die Versammlungsbehörde lädt Anmelder des "Protestcamps" für den heutigen Tag zu einem Kooperationsgespräch ins Polizeipräsidium ein

Hamburg (ots)

Das Gericht hat gestern in einer für die Polizei Hamburg nachvollziehbaren Entscheidung deutlich gemacht, dass das G20-Protestcamp vorsorglich dem Versammlungsrecht zu unterstellen sei. Gleichzeitig ist die Versammlungsbehörde allerdings mit einem angemessenen Entscheidungsspielraum auszustatten, um den Umfang des Camps so zu begrenzen und mit Auflagen zu versehen, dass

   -	die Sicherheitsbelange  im Kontext mit dem G20-Gipfel  sowie -	
der Schutz der Grün- und Erholungsanlagen -	eine Beschränkung auf die
Bestandteile mit klarem Meinungskundgabebezug

gewährleistet sind.

Die Polizei Hamburg orientiert sich bei der Ausgestaltung dieser Kooperation an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg zum abgelehnten Rechtsschutzantrag des Veranstalters eines geplanten Protestcamps im Altonaer Volkspark.

Dazu Polizeipräsident Ralf Martin Meyer: "Das Bundesverfassungsgericht hat gestern eine sehr ausgewogene Entscheidung getroffen. Die Versammlungsbehörde wird heute mit dem Veranstalter des Protestcamps in die Kooperationsgespräche gehen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt uns den Spielraum, in diesen Gesprächen die Sicherheitsaspekte im Kontext mit dem G 20 - Gipfel angemessen durchzusetzen. Damit ist für mich auch klar, dass es in Hamburg keine reinen Übernachtungscamps geben wird."

Um 15:30 Uhr wird Polizeipräsident Ralf Martin Meyer hierzu im Polizeipräsidium O-Töne geben. Medienvertreter sind herzlich eingeladen.

Wun

Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Ulf Wundrack
Telefon: 040/4286-56210
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de

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