POL-HH: 170621-3. Pressemitteilung der Polizei Hamburg zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg zum Protest-Camp
Hamburg (ots)
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden, dass sich der Veranstalter des geplanten Protestcamps gegen das G20-Treffen, bezogen auf seine Veranstaltung, einstweilen erfolgreich gegen die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde vom 01.06.2017 gewandt hat.
Dazu Polizeipressesprecher Timo Zill:
"Es handelt sich um die zweite erstinstanzliche Entscheidung zum Protest-Camp. Wir halten die Untersagung des Camps und die Umsetzung der Allgemeinverfügung weiterhin für erforderlich und werden deswegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Wir gehen weiterhin davon aus, dass am Ende die von der Versammlungsbehörde erlassenen Einschränkungen rechtlichen Bestand haben werden."
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