Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (515) Nürnberger Kriminalpolizei klärt Einbruchsserie
Nürnberg (ots)
Auf das Konto von drei Männern im Alter von 21, 22 und 25 Jahren geht eine Einbruchsserie in Nürnberg-Langwasser, die seit Februar 2006 die Nürnberger Kriminalpolizei beschäftigte. Jetzt wurde das Trio ermittelt und festgenommen. Zwei Tatverdächtige kamen in Untersuchungshaft.
Ca. 30 Einbrüche in Bürogebäude, Arztpraxen, Kioske, Gaststätten und Schulen wurden seit Februar 2006 bei der Polizei gemeldet. Dabei gingen die Einbrecher immer nach der gleichen Masche vor: Sie schlugen Fensterscheiben ein, um so in das Gebäude zu gelangen. Anschließend durchsuchten sie Schreibtische und Schränke nach Wertgegenständen. Neben Bargeld nahmen sie Laptops, Digitalkameras, Zigaretten sowie in einem Fall Gewinnlose einer Lotterie mit. Insgesamt betrug der Wert der Beute ca. 20.000 Euro. In zwei Fällen suchten die Männer einen Tatort gleich zwei Mal auf. Bis zu drei Einbrüche verübten sie in einer Nacht. Gegenstände, die die Tatverdächtigen nicht selbst gebrauchen konnten, verkauften sie an Hehler. Der Sachschaden, den sie bei den Einbrüchen hinterließen, beläuft sich auf ca. 15.000 Euro.
Umfangreiche Ermittlungen durch das Fachkommissariat der Kripo Nürnberg und die Auswertung von am Tatort zurückgelassenen Spuren führten zunächst zu dem 22-jährigen Haupttatverdächtigen. Folgeermittlungen brachten dann die Tatbeteiligungen der beiden 21- und 25-jährigen Männer ans Licht. Bei durchgeführten Wohnungsdurchsuchungen konnte ein Teil der Beute sichergestellt werden. Der Rest wurde an verschiedene Personen verkauft. Diesbezüglich dauern die Ermittlungen noch an.
Während die beiden 22- und 25-Jährigen geständig sind, leugnete ihr 21-jähriger Komplize jegliche Tatbeteiligung. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg erließ der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg gegen die 21- und 22-jährigen Männer Haftbefehl. Alle drei werden wegen schweren Bandendiebstahls angezeigt. Der nicht geständige Komplize wird noch wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung angezeigt, da er wider besseren Wissens einen völlig unbeteiligten Mann als Mittäter benannte. Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass dieser mit den Einbrüchen nichts zu tun hatte.
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