Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (588) Unfälle unter Alkoholeinwirkung im Stadtgebiet Nürnberg
Nürnberg (ots)
Gleich zwei Unfälle unter Alkoholeinwirkung und erheblichem Sachschaden hatte die VPI Nürnberg in der Nacht vom 26. auf den 27.04.2004 zu bearbeiten.
Gegen 03.45 Uhr fuhr ein 20-jähriger türkischer Verkehrsteilnehmer aus Nürnberg mit seinem Pkw den Maxtorgraben in Richtung Maxfeldstraße. In einer Linkskurve kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und fuhr in einen geparkten Pkw. Dieser wurde gegen zwei weitere Fahrzeuge geschoben. Obwohl sein Fahrzeug durch den Unfall total beschädigt worden war, fuhr der Unfallverursacher nach dem Anstoß sofort weiter, konnte jedoch nach ca. 250 Metern Fahrt von einer Streife der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost festgestellt und festgenommen werden.
Wie eine Überprüfung am Alkomat ergab, stand der 20-jährige Unfallverursacher mit ca. 1,6 Promille erheblich unter Alkoholeinwirkung. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt, der Führerschein sichergestellt. Anschließend durfte der junge Mann seinen Rausch bei der Polizeiinspektion Ost ausschlafen.
Durch den Anstoß verletzte sich der 20-Jährige leicht im Gesicht. Sein Wagen wurde total beschädigt (ca. 8.000 Euro). An den drei geparkten Pkw entstand Schaden in Höhe von 17.000 Euro.
Gegen 04.30 Uhr befuhr ein 17-jähriger indischer Staatsbürger mit einem Pkw die Schweppermannstraße rückwärts in westlicher Richtung. Wegen seiner starken Alkoholisierung kam er nach rechts ab und stieß gegen zwei geparkte Pkw und einen Baumschutzbügel.
Durch den Anstoß wurde der Pkw des Unfallverursachers total beschädigt (1.000 Euro). An den beiden geparkten Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden (5.000 Euro + 1.500 Euro). Der Schaden am Baumschutzbügel beträgt 250 Euro.
Nach dem Unfall entfernte sich der Unfallverursacher sofort von der Unfallstelle, konnte aber wenig später in der Rollnerstraße von einer Streife festgenommen werden.
Nach bisherigen Ermittlungen stand der 17-Jährige, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, stark unter Alkoholeinwirkung. Einen Alkomattest verweigerte er. Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt.
Wegen der möglichen unbefugten Benutzung des Pkw bzw. wegen Überlassens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis wird noch ermittelt.
ots-Originaltext: Polizeipräsidium Mittelfranken
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