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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (716) Veranstaltungslage am 1. Mai 2002 in Fürth

Fürth (ots)

Gemeinsame Pressekonferenz der Stadt Fürth und der
Polizeidirektion Fürth am 23.04.02
Polizei und Stadt Fürth streben ein Verbot der NPD-Versammlung am
01.Mai 2002 in Fürth an
Für Mittwoch, den 01.05.02, wurde beim Ordnungsamt der Stadt Fürth 
eine NPD-Versammlung in Form eines Aufzuges durch die Innenstadt 
angemeldet. Darüber hinaus liegen dem Ordnungsamt Anmeldungen für 
eine Vielzahl von Einzelveranstaltungen vor. Anmelder sind 
verschiedene Fürther Organisationen die sich im "Fürther Bündnis 
gegen Rechts" zusammen geschlossen haben.
Bereits am 1. Mai 2000 fand in der Fürther Innenstadt eine 
NPD-Versammlung in Form eines Aufzuges mit Abschlusskundgebung 
statt.
Die Stadt Fürth als Versammlungsbehörde und die Polizeidirektion 
Fürth strebten schon zum damaligen Zeitpunkt ein Verbot dieser 
NPD-Versammlung an.
Gegen den Verbotserlass der Stadt Fürth wurden seitens des 
NPD-Anmelders Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht eingelegt, die im 
Ergebnis zur Aufhebung des Verbotsbescheides führten und die 
Genehmigung des Aufzuges am 01. Mai 2000 zur Folge hatten.
Der NPD-Aufzug konnte zum damaligen Zeitpunkt aufgrund des massiven 
Bürgerprotestes, der leider auch mit Gewalttätigkeiten gegen 
Personen und Sachen begleitet war,  nur unter schwierigsten 
Bedingungen durchgeführt werden.
Die Stadt Fürth und die Polizeidirektion Fürth sehen derzeit gute 
Gründe, trotz der rechtlich schwierigen Situation, aufgrund der 
hohen Gewichtung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit in der 
Rechtssprechung, die NPD-Versammlung (Aufzug und Kundgebung) zu 
verbieten.
· Seitens der NPD wurden die Teilnehmer der Gegenveranstaltungen am 
01.05.2000 durch bewusst provokantes Verhalten und verbalisierte 
Missfallenskundgebungen zu medienwirksamen Gegenaktionen 
aufgewiegelt.
· Die Wahl des Veranstaltungsdatum 1. Mai, der als symbolträchtiger 
"Tag der Arbeit" von der Allgemeinheit den Gewerkschaften und der 
Arbeiterbewegung als "Feiertag" zugeordnet wird. Eine 
NPD-Demonstration an diesem Tag ruft zwangsläufig Assoziationen an 
die Unterdrückung und Instrumentalisierung der Arbeiterbewegung 
durch das nationalsozialistische Regime hervor.
· Die Stadt Fürth steht durch einen vergleichsweise hohen 
Ausländeranteil im Innenstadtbereich von nahezu 50 % und der 
Tatsache, dass hier viele Einrichtungen der israelitischen 
Kultusgemeinde angesiedelt sind für ein friedliches Zusammenleben 
verschiedenster Völker und Konfessionen. Gerade aber dieser 
Symbolcharakter wird hier offenkundig als Kulisse für eine 
provokante Selbstdarstellung einer "nationalistisch" geprägten 
Partei "missbraucht".
· Weiterhin ist festzustellen dass im Vorfeld der diesjährigen 
Versammlungen zum 1. Mai zahlreiche Aufrufe demokratischer Gruppen, 
aber auch der linksautonomen Szene zur Verhinderung einer 
NPD-Versammlung in Fürth erfolgten.
Gerade aber diese linksautonome Szene veröffentlicht in ihren 
Aufrufen Parolen wie "keine Mittel im Kampf gegen die NPD 
auszuschließen" oder "denkt daran, im Anschluss an die 
Veranstaltungen, Nazis angreifen".
Aufgrund von Aufrufen der linksautonomen Szene ist davon auszugehen, 
dass eine Vermischung des friedlichen, auf demokratischen Grundlagen 
basierendem Protestes mit unfriedlichen und gewalttätigen Aktionen 
stattfinden wird.
Dies führt zu einer schwierigen Einsatzsituation, da die 
unmittelbare Konfrontation gewaltbereiter Gegendemonstranten mit 
Teilnehmern der NPD-Versammlung und ein durch Straftaten erzwungenes 
Vorgehen der Polizei gegen unfriedliche Straftäter in einer 
Menschenmenge auch Gefahren für friedliche Teilnehmer und 
unbeteiligte Dritte birgt.
Stadt und Polizeidirektion Fürth haben deshalb berechtigte Hoffnung, 
dass ihre dargelegten Verbotsgründe einer verwaltungsgerichtlichen 
Überprüfung standhalten werden.
Für den Fall, dass die eingelegten Rechtsmittel der NPD zur 
gerichtlichen Aufhebung des Verbotes führen, ist die Polizei dann 
aber verpflichtet, die Versammlung der NPD uneingeschränkt zu  
schützen.
Die Polizei ist  neutraler Garant für die ungestörte Wahrnehmung der 
verfassungsrechtlich verbürgten Versammlungsfreiheit, unabhängig 
davon, welche politische Aussagen in kollektiver Form getroffen 
werden.
Gewalttätige Übergriffe gegen die NPD-Versammlung können und werden 
wir nicht dulden.
Bereits  im Vorfeld der Ereignisse zum diesjährigen 1. Mai wenden 
wir uns mit verschiedensten Maßnahmen wie Bürgertelefon, 
Postwurfsendungen und Annoncen an die Fürther Bevölkerung um für 
Akzeptanz der Versammlungsfreiheit zu werben und an die 
Gewaltfreiheit des demokratischen Protestes zu appellieren.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=6013

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
PD Fürth - Pressestelle

Telefon:0911/75905-224
Fax: 0911/75905-230

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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