Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1837) Taschendiebstahlserie aufgeklärt
Nürnberg (ots)
Mit dem umfassenden Geständnis eines 19-jährigen Nürnbergers endete eine Serie von Diebstählen aus Handtaschen, die seit Anfang Mai 2008 die Ermittlungsgruppe der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte beschäftigte. Außerdem konnten noch weitere Straftaten aufgeklärt werden.
In der Nürnberger Firma eines Bekannten in der Innenstadt hielt sich der 19-Jährige überwiegend auf und nutzte dabei bislang 16-mal die günstige Gelegenheit, aus unbeaufsichtigt abgestellten Handtaschen von Kundinnen Bargeld, Handys, EC-Karten und MP-3-Player zu stehlen. Der Tatverdächtige gestand zudem auch Diebstähle, die bisher noch nicht zur Anzeige gebracht wurden. In einem Fall hatte er ein Mobiltelefon entwendet und in einem Blumenkasten versteckt. Die Bestohlene dachte zunächst an einen Verlust.
Aufgeflogen ist der Beschuldigte Anfang Juli dieses Jahres, als er erneut bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wurde.
Im Zuge der Ermittlungen stießen die Beamten auf mehrere An- und Verkaufsgeschäfte in den Stadtgebieten Nürnberg und Fürth, denen der 19-Jährige Handys und Musikplayer verkauft hatte. Dort konnten einige Beutestücke noch vor dem Weiterverkauf sichergestellt und an die Geschädigten ausgehändigt werden.
Weiterhin ergab sich aus den umfangreichen Recherchen, dass der Beschuldigte zwei gestohlene sog. "I-Pods" (MP-3-Player mit hoher Speicherkapazität) in einem Ankaufsgeschäft in der Nürnberger Südstadt verkauft hatte. Dessen Besitzer, ein 23-Jähriger, händigte den Beamten bei einer Überprüfung jedoch nur ein Gerät aus. An ein zweites Gerät könne er sich nicht mehr erinnern, so der Mann.
Kommissar Zufall und ein ehrlicher Zeuge klärten dann den Verbleib des zweiten Gerätes. In einem Internetauktionshaus ersteigerte der Zeuge nämlich genau dieses Gerät, dessen Anbieter, wie sich später herausstellte, der 23-Jährige war. Allerdings schien dem Käufer die Herkunft des Gerätes sehr zweifelhaft zu sein, da auf der Rückseite der Name des tatsächlichen Eigentümers eingraviert war.
Mit dem Sachverhalt konfrontiert, legte der Anbieter plötzlich eine Ankaufsbescheinigung vor, die von dem 19-Jährigen unterschrieben worden sein soll. Dies stellte sich aber als falsch heraus.
Letztlich wiesen die Beamten dem 23-Jährigen nach, dass er von dem Diebstahl des Gerätes wusste, es im Internet zum Kauf anbot und abschließend noch die Unterschrift des 19-Jährigen fälschte. Diesbezüglich wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Der 23-Jährige wurde wegen wiederholten Diebstahls angezeigt. Der Wert der erbeuteten Wertgegenstände sowie des Bargeldes betrugen mehrere tausend Euro.
Bert Rauenbusch/hu
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